Datenaustausch zwischen GKV und Krankenhäusern: Technische Anlagen V. 14 zur § 301-Vereinbarung, gültig ab 01.01.2018
Anlage 1
Datensätze für die Datenübermittlung
Anlage 2 (gültig ab 01.07.2018)
Schlüsselverzeichnis
Anlage 2
Schlüsselverzeichnis
Anhang B Teil I zu Anlage 2
Schlüssel-Entgeltdaten
Anhang B Teil II zu Anlage 2
Schlüssel-Entgeltdaten ambulant
Anhang B Teil III zu Anlage 2
Schlüssel-Entgeltdaten psychiatrisch
Anhang C zu Anlage 2
Fehlercodes
Anhang D zu Anlage 2
Schlüssel-EBM
Anlage 4 (gültig ab 01.07.2018)
Technische Anlage
Anlage 4
Technische Anlage
Anlage 5 (gültig ab 01.07.2018)
Durchführungshinweise
Anlage 5
Durchführungshinweise
Anhang D zu Anlage 5
Beispiele zur Verwendung von Verarbeitungskennzeichen und laufender Nummer des Geschäftsvorfalls