Datenaustausch zwischen GKV und Krankenhäusern: Technische Anlagen V. 15 zur § 301-Vereinbarung, gültig ab 1.1.2019

Anlage 1 (gültig ab 01.10.2022)

Datensätze für die Datenübermittlung

Anlage 1 (gültig ab 01.01.2020)

Datensätze für die Datenübermittlung

Anlage 1 (gültig ab 01.07.2019)

Datensätze für die Datenübermittlung

Anlage 1

Datensätze für die Datenübermittlung

Anlage 2

Schlüsselverzeichnis

Anhang B Teil I zu Anlage 2

Schlüssel-Entgeltdaten

Anhang B Teil II zu Anlage 2

Schlüssel-Entgeltdaten ambulant

Anhang B Teil III zu Anlage 2

Schlüssel-Entgeltdaten psychiatrisch

Anhang D zu Anlage 2

Schlüssel-EBM

Anlage 4

Technische Anlage

Anlage 5 (gültig ab 01.10.2022)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.08.2022)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.07.2022)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.04.2022)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.01.2022)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.07.2021)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.05.2021)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.04.2021)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.01.2021)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.04.2020)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.01.2020)

Durchführungshinweise

Anlage 5 (gültig ab 01.07.2019)

Durchführungshinweise

Anlage 5

Durchführungshinweise

Anhang D zu Anlage 5

Beispiele zur Verwendung von Verarbeitungskennzeichen und laufender Nummer des Geschäftsvorfalls