Um die Qualität in Pflegeeinrichtungen für die Pflegebedürftigen spürbar zu verbessern, sollen neben betriebsinternen Pflegestandards auch evidenzbasierte Qualitätsinstrumente in die Pflegepraxis einfließen, die von Pflegeexperten erarbeitet wurden und Konsens in der Berufsgruppe sind. Diese Instrumente werden als Expertenstandards in der Pflege bezeichnet.
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
Förderung der Mundgesundheit in der Pflege
Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege
Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt
Die Entwicklung eines Expertenstandards erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Im ersten Schritt wird ein Expertenstandard von einer Expertengruppe erarbeitet. Danach erfolgt in einem zweiten Schritt die Erprobung des entwickelten Expertenstandards. Nach erfolgreicher Implementierung des Expertenstandards wird dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist somit für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für zugelassene Pflegeeinrichtungen verbindlich.
Ende 2016 wurde die Erprobung des bereits 2014 entwickelten Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ abgeschlossen. Im Rahmen der Erprobung zeigte sich, dass der Expertenstandard praktikabel und mit angemessenem Aufwand umsetzbar ist. Auch die Wirksamkeit wurde untersucht. Dabei wurde deutlich, dass die Einführung des Expertenstandards positive Effekte auf die Pflegebedürftigen hat. Der Qualitätsausschuss Pflege – der über die verbindliche Einführung entscheidet - hat sich zunächst für eine freiwillige Einführung ausgesprochen. Daher ist eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch nicht erfolgt. Der Expertenstandard soll zudem anhand der Studienlage aktualisiert und die Effekte nochmals untersucht werden. Der Expertenstandard Mobilität steht Ihnen auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zum Download zur Verfügung.
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen