Expertenstandards sind wichtige Qualitätsinstrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Pflegeeinrichtungen. Sie bilden den aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse ab und geben professionell Pflegenden einen einheitlichen Orientierungsrahmen für den Umgang mit bestimmten pflegerischen Problemstellungen in unterschiedlichen Versorgungsbereichen.
Sie unterstützen dabei, pflegerische Risiken systematisch einzuschätzen, gezielt und fachlich begründete Maßnahmen anzuwenden sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen. Damit leisten Expertenstandards einen wichtigen Beitrag zu einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung pflegebedürftiger Menschen.
Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege
Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz
Förderung der Mundgesundheit in der Pflege
Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege
Der Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ wurde vom DNQP im Auftrag der Vertragsparteien des Qualitätsausschusses Pflege entwickelt und aktualisiert. Der Qualitätsausschuss Pflege empfiehlt die Einführung dieses Expertenstandards als wichtiges Instrument zur Qualitätsentwicklung in diesem Themenbereich.
Hinweis: Der "Expertinnenstandard Förderung der physiologischen Geburt“ richtet sich an die Berufsgruppe der Hebammen und ist daher für ambulante Pflegedienste, Tagespflegen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen nicht relevant.
Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen
Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen