Pflegeleistungen

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf. Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) 2025 in Euro
Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen (pro Monat)
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 796 1.497 1.859 2.299
Häusliche Pflege
Pflegegeld (pro Monat)
- 347 599 800 990
Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 520,50 898,50 1.200 1.485
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 1.685 1.685 1.685 1.685
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.854 1.854 1.854 1.854
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 721 1.357
1.685 2.085
Entlastungsbetrag (pro Monat)
131 131 131 131 131
Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat)
224 224 224 224 224
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig)
2.613 2.613 2.613 2.613 2.613
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 131 805 1.319 1.855 2.096
  - zw. 15 % und 75 % je nach Dauer des Bezuges vollstationärer Leistungen
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (pro Monat) - 278 278 278 278
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat) 42 42 42 42 42
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.180 4.180 4.180 4.180 4.180
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (pro Monat)
- 318,40 598,80 743,60 919,60
Neuregelung für Personen unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5:

Pflegevertretung durch nahe Angehörige

Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr

- - - 1.599 1.685

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr

- - - 3.539 3.539

Ausführliche Informationen (Kosten, Qualität und Lage) zu ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie auf www.pflegelotse.de.