Pflegeleistungen

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf. Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.

Pflegeleistungen nach Pflegegraden (PG) 2024 in Euro
Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen (pro Monat)
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 761 1.432 1.778 2.200
Häusliche Pflege
Pflegegeld (pro Monat)
- 332 573 765 947
Pflegevertretung durch nahe Angehörige
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 498 859,50 1.148 1.420,50
Pflegevertretung erwerbsmäßig
Aufwendungen bis 6 Wochen im Kalenderjahr
- 1.612 1.612 1.612 1.612
Kurzzeitpflege
Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr
Anspruch nur über Entlastungsbetrag 1.774 1.774 1.774 1.774
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege (pro Monat) Anspruch nur über Entlastungsbetrag 689 1.298 1.612 1.995
Entlastungsbetrag (pro Monat)
125 125 125 125 125
Zusätzliche Leistungen
für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (pro Monat)
214 214 214 214 214
Anschubfinanzierung
zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen (einmalig)
2.500 2.500 2.500 2.500 2.500
Vollstationäre Pflege (pro Monat) 125 770 1.262 1.775 2.005
  - zw. 15 % und 75 % je nach Dauer des Bezuges vollstationärer Leistungen
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (pro Monat) - 266 266 266 266
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (pro Monat) 40 40 40 40 40
Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
Aufwendungen in Höhe von bis zu
4.000 4.000 4.000 4.000 4.000
Umwandlungsanspruch
Übertragung des ambulanten Sachleistungsbetrages (40 von Hundert) auf Leistungen von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (pro Monat)
- 304 573 711 880
Neuregelung für Personen unter 25 Jahren in den Pflegegraden 4 und 5:

Pflegevertretung durch nahe Angehörige

Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr

- - - 1.530 1.612

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Aufwendungen bis 8 Wochen im Kalenderjahr

- - - 3.386 3.386

Ausführliche Informationen (Kosten, Qualität und Lage) zu ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie auf www.pflegelotse.de.