Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Patient mit Krebs
lächelnder Krebspatient von grünen Blättern umgeben

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. In stationären Hospizen besteht ein Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV, wenn die ärztliche Versorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund des besonders aufwändigen Versorgungbedarfs nicht ausreicht.

Die SAPV wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) als eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Das Nähere über diese Leistung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie, der SAPV-RL vom 20. Dezember 2007, bestimmt. Die SAPV-RL ist auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.

 

Der Gesetzgeber hat, wie in der Gesetzesbegründung zum GKV-WSG ausgeführt, die Leistungserbringung der SAPV durch „Palliative-Care-Teams“ (PCT) möglich machen wollen. Dabei hat er sich näherer Bestimmungen zu den PCT enthalten. Damit wollte er den bereits bestehenden unterschiedlichen in der Palliativversorgung tätigen Versorgungsverbünden und den Krankenkassen ermöglichen, eine sachgerechte Entwicklung der Vorgaben für die Voraussetzungen an ein PCT als Vertragspartner der Krankenkassen auf der Ebene der Selbstverwaltung zu gestalten.

Die Vertragspartnerschaft von PCT und Krankenkassen entsteht durch den Abschluss von Verträgen nach Vorgaben des SGB V. Diese Verträge werden in den Bundesländern verhandelt und abgeschlossen. Einen Mustervertrag hierzu hatte der vdek im Februar 2008 vorgestellt und damit eine vielerorts gut aufgenommene Hilfestellung für die Landesebene gegeben.

Das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit der Leistung SAPV wird auf Ebene der Bundesländer verfolgt, ist aber bislang noch nicht überall gleichermaßen gut voran gekommen. Teilweise mangelt es in diversen Regionen noch an ausreichend qualifiziertem Personal, um ein vertragsfähiges PCT darzustellen.

Die bereits unter Vertrag stehenden PCT und die von ihnen versorgten Kreise und kreisfreien Städte werden in Kürze auf den Seiten der vdek-Landesvertretungen unter den Stichworten „Versicherte“ und „SAPV“ zu finden sein.

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