Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu ermöglichen. In stationären Hospizen besteht ein Anspruch auf die Teilleistung der erforderlichen ärztlichen Versorgung im Rahmen der SAPV, wenn die ärztliche Versorgung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund des besonders aufwändigen Versorgungbedarfs nicht ausreicht.
Die SAPV wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) als eine neue Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Das Nähere über diese Leistung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie, der SAPV-RL vom 20. Dezember 2007, bestimmt. Die SAPV-RL ist auf der Homepage des G-BA veröffentlicht.
Der Gesetzgeber hat, wie in der Gesetzesbegründung zum GKV-WSG ausgeführt, die Leistungserbringung der SAPV durch „Palliative-Care-Teams“ (PCT) möglich machen wollen. Dabei hat er sich näherer Bestimmungen zu den PCT enthalten. Damit wollte er den bereits bestehenden unterschiedlichen in der Palliativversorgung tätigen Versorgungsverbünden und den Krankenkassen ermöglichen, eine sachgerechte Entwicklung der Vorgaben für die Voraussetzungen an ein PCT als Vertragspartner der Krankenkassen auf der Ebene der Selbstverwaltung zu gestalten.
Die Vertragspartnerschaft von PCT und Krankenkassen entsteht durch den Abschluss von Verträgen nach Vorgaben des SGB V. Diese Verträge werden in den Bundesländern verhandelt und abgeschlossen. Einen Mustervertrag hierzu hatte der vdek im Februar 2008 vorgestellt und damit eine vielerorts gut aufgenommene Hilfestellung für die Landesebene gegeben.
Das Ziel der flächendeckenden Versorgung mit der Leistung SAPV wird auf Ebene der Bundesländer verfolgt, ist aber bislang noch nicht überall gleichermaßen gut voran gekommen. Teilweise mangelt es in diversen Regionen noch an ausreichend qualifiziertem Personal, um ein vertragsfähiges PCT darzustellen.
Die bereits unter Vertrag stehenden PCT und die von ihnen versorgten Kreise und kreisfreien Städte werden in Kürze auf den Seiten der vdek-Landesvertretungen unter den Stichworten „Versicherte“ und „SAPV“ zu finden sein.
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Bundesweiter Aktionstag
Tag der Kinderhospizarbeit: Uwe Klemens dankt Ehrenamtlichen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat zum heutigen Tag der Kinderhospizarbeit die Arbeit der Ehrenamtlichen gewürdigt: „Die Ehrenamtlichen bieten Betroffenen und ihren Familien in ihrer schweren Lage Stabilität und kümmern sich mit viel Herz und Einfühlsamkeit“, erklärte Verbandsvorsitzender Uwe Klemens. „Dafür verdienen sie großen Dank und Anerkennung.“ » Lesen
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Palliativ-Versorgung
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Suchportal Hospiz- und Palliativangebote
Der vdek-Hospizlotse ist online
Das Suchportal www.hospizlotse.de soll sterbenskranke Menschen und ihre Angehörigen bei der Suche nach geeigneten Hospiz- und Palliativangeboten unterstützen. Das Portal verzeichnet mehr als 1.000 ambulante Hospizdienste, rund 260 stationäre Hospize für Erwachsene und 19 stationäre Kinder- und Jugendhospize mit insgesamt rund 2.500 Plätzen sowie mehr als 350 Leistungserbringern der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). » Lesen
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Mehr Geld für Kinderhospize
Ambulante Hospizdienste: Krankenkassen erhöhen Förderung um vier Millionen Euro
Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2017 rund 76 Millionen Euro für die Förderung ambulanter Hospizdienste ausgegeben – vier Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit hat sich die Fördersumme seit dem Jahr 2010 mehr als verdoppelt. » Lesen
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