Daten-Clearing-Stelle (DCS): Qualitätsprüfungsberichte für Pflegeeinrichtungen und GVWG-Tarifmeldung
Zur Veröffentlichung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen haben die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene im Namen und im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen eine Daten-Clearing-Stelle (DCS) Pflege eingerichtet, die eine bundesweit einheitliche Durchführung des Verfahrens zur Veröffentlichung der Qualitätsprüfungsergebnisse sicherstellt. Neben dieser Aufgabe wird über die DCS auch die Meldung nach § 72 Abs. 3d und 3e SGB XI (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – GVWG) umgesetzt, bei der Pflegeeinrichtungen mitteilen, an welchen Tarifvertrag oder an welche kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sie gebunden sind bzw. welches Vertragswerk für sie maßgebend ist oder ob Sie die regional üblichen Entgeltniveaus für bestimmte Beschäftigtengruppen einhalten.
» Hier gelangen Sie zur Website der DCS: www.dcs-pflege.de
Die Registrierung kann nur über diese Website erfolgen.
Qualitätsberichte
Die Daten-Clearing-Stelle
- stimmt die Qualitätsdarstellung bzw. Transparenzberichte auf Landesebene zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst (MD) bzw. PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH) und den Pflegeeinrichtungen ab
- übermittelt die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen an die Veröffentlichungsplattformen der Kassenarten – im Bereich der Ersatzkassen an den vdek-Pflegelotsen
Nachdem der MD/PKV-Prüfdienst – beauftragt vom zuständigen Landesverband (LV) der Pflegekassen – die Pflegeeinrichtung überprüft hat, bereitet er die Ergebnisse der Prüfung auf und übermittelt die Daten an die Daten-Clearing-Stelle. Die DCS erstellt aus den Daten einen vorläufigen Bericht über die Ergebnisse. Anschließend werden die Pflegeeinrichtungen von den Landesverbänden der Pflegekassen per E-Mail über das Vorliegen des vorläufigen Berichtes informiert. Gleichzeitig erhalten sie ihre Registrierungsdaten für das DCS-Online-Portal dcs-pflege.de, über das die weitere Abstimmung erfolgt.
GVWG-Tarifmeldung
Ab dem 01.09.2022 dürfen nach § 72 Abs. 3a SGB XI Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen (AVR) vereinbart ist, an die die jeweiligen Pflegeeinrichtungen gebunden sind.
Darüber hinaus ist in diesem Kontext eine Zulassung nach § 72 Abs. 3b SGB XI auch dann möglich, wenn eine der folgenden beiden Entlohnungsmodelle für die Beschäftigten in der Pflege oder Betreuung eingehalten werden und zwar
- Variante 1: Entlohnung in den drei Beschäftigtengruppen jeweils im Durchschnitt mindestens in Höhe des aktuell veröffentlichten regional üblichen Entgeltniveaus für die betreffende Beschäftigtengruppe sowie – ab der Veröffentlichung der auf Grundlage der bis zum 30.09.2022 zu meldenden maßgeblichen Informationen aus den Tarifvertragswerken bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 72 Abs. 3e SGB XI - der aktuell veröffentlichten Durchschnittswerte für die variablen pflegetypischen Zuschläge
oder
- Variante 2: Entlohnung mindestens in Höhe einer in der Region anwendbaren tarifvertraglichen/kirchlichen Arbeitsregelung
Bei Anträgen auf Neuzulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag erfolgt ab dem 01.04.2022 die Mitteilung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Tariftreue über die Daten-Clearing-Stelle (DCS). Diese Mitteilung durch den Antragstellenden muss unverzüglich erfolgen. Damit die DCS Pflege genutzt werden kann, ist im Vorfeld eine Registrierung der Einrichtung erforderlich. Die Meldung, welche als Zulassungsvoraussetzung maßgebend ist. Auch Änderungsmitteilung sind den Landesverbänden der Pflegekassen durch die Pflegeeinrichtungen unverzüglich über die Online-Eingabemasken der „Daten-Clearing-Stelle“ Pflege mitzuteilen.
Nähere Informationen zur Registrierung sowie zur Bearbeitung des vorläufigen Transparenzberichtes sind im folgenden DCS-Benutzerhandbuch beschrieben.
Archiv DCS-Newsletter
Der DCS-Newsletter Pflegenoten des vdek informierte seit 2010 monatlich über den Stand der Bearbeitung und die Veröffentlichung der Transparenzberichte bzw. Pflegenoten. Mit Inkrafttreten der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) vom 19.03.2019 wurden die „Pflegenoten“ bereits im stationären Bereich durch Qualitätsdaten abgelöst und damit die Bereitstellung des DCS-Newsletters eingestellt. Die „Pflegenoten“ im ambulanten Bereich sollen ebenfalls zeitnah abgelöst werden. Zurzeit werden sie noch regelmäßig z. B. im vdek-Pflegelotsen veröffentlicht. » Hier finden Sie die DCS-Pflege-Newsletter der Jahre 2010 bis 2019.
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