DatenClearingStelle (DCS) Pflege
Zur Veröffentlichung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen haben die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene im Namen und im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen eine DatenClearingStelle (DCS) Pflege eingerichtet, die eine bundesweit einheitliche Durchführung des Verfahrens zur Veröffentlichung der Qualitätsprüfungsergebnisse (Qualitätsdarstellung) sicherstellt. Neben dieser Aufgabe wird über die DCS Pflege auch die Meldung nach § 72 Abs. 3d und 3e SGB XI (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – GVWG) umgesetzt, bei der Pflegeeinrichtungen mitteilen, an welchen Tarifvertrag oder an welche kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen sie gebunden sind bzw. welches Vertragswerk für sie maßgebend ist oder ob Sie die regional üblichen Entgeltniveaus für bestimmte Beschäftigtengruppen einhalten.
» Hier gelangen Sie zur Website der DCS Pflege: www.dcs-pflege.de
Die Registrierung der Pflegeeinrichtungen kann nur über die Website der DCS Pflege erfolgen.
Qualitätsdarstellung
Die DatenClearingStelle (DCS) Pflege
- ermöglicht Abstimmungen zu der Qualitätsdarstellung zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen, den Prüfinstitutionen (Medizinischen Dienst, MD) und PKV-Prüfdienst (Careproof GmbH) und den Pflegeeinrichtungen
- übermittelt die Qualitätsdarstellung (Ergebnisse der Qualitätsprüfungen sowie für die vollstationären Pflegeeinrichtungen die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren) an die Veröffentlichungsplattformen der Kassenarten – im Bereich der Ersatzkassen an den vdek-Pflegelotsen
Nachdem die Prüfinstitution – beauftragt vom zuständigen Landesverband der Pflegekassen – die Qualitätsprüfung in der Pflegeeinrichtung durchgeführt hat, bereitet die Prüfinstitution die Ergebnisse der Qualitätsprüfung auf und übermittelt die Daten für die Qualitätsdarstellung an die DCS Pflege. Anschließend wird die Pflegeeinrichtung von den Landesverbänden der Pflegekassen per E-Mail über das Vorliegen der vorläufigen Qualitätsdarstellung informiert.
GVWG-Tarifmeldung
Ab dem 01.09.2022 dürfen nach § 72 Abs. 3a SGB XI Versorgungsverträge nur mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Arbeitnehmern, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, eine Entlohnung zahlen, die in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen (AVR) vereinbart ist, an die die jeweiligen Pflegeeinrichtungen gebunden sind.
Darüber hinaus ist in diesem Kontext eine Zulassung nach § 72 Abs. 3b SGB XI auch dann möglich, wenn eine der folgenden beiden Entlohnungsmodelle für die Beschäftigten in der Pflege oder Betreuung eingehalten werden und zwar
- Variante 1: Entlohnung in den drei Beschäftigtengruppen jeweils im Durchschnitt mindestens in Höhe des aktuell veröffentlichten regional üblichen Entgeltniveaus für die betreffende Beschäftigtengruppe sowie – ab der Veröffentlichung der auf Grundlage der bis zum 30.09.2022 zu meldenden maßgeblichen Informationen aus den Tarifvertragswerken bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 72 Abs. 3e SGB XI - der aktuell veröffentlichten Durchschnittswerte für die variablen pflegetypischen Zuschläge
oder
- Variante 2: Entlohnung mindestens in Höhe einer in der Region anwendbaren tarifvertraglichen/kirchlichen Arbeitsregelung
Bei Anträgen auf Neuzulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag erfolgt ab dem 01.04.2022 die Mitteilung zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zur Tariftreue über die DatenClearingStelle (DCS) Pflege. Diese Mitteilung durch den Antragstellenden muss unverzüglich erfolgen. Damit die DCS Pflege genutzt werden kann, ist im Vorfeld eine Registrierung der Einrichtung erforderlich. Die Meldung, welche als Zulassungsvoraussetzung maßgebend ist. Auch Änderungsmitteilung sind den Landesverbänden der Pflegekassen durch die Pflegeeinrichtungen unverzüglich über die Online-Eingabemasken der DatenClearingStelle Pflege mitzuteilen.
Nähere Informationen zur Registrierung sowie zur Bearbeitung der vorläufigen Qualitätsdarstellung sind in den folgenden DCS-Pflege-Benutzerhandbüchern beschrieben.
Archiv DCS-Pflege-Newsletter
Der DCS-Pflege-Newsletter Pflegenoten des vdek informierte seit 2010 monatlich über den Stand der Bearbeitung und die Veröffentlichung der Transparenzberichte bzw. Pflegenoten. Mit Inkrafttreten der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die stationäre Pflege (QDVS) vom 19.03.2019 wurden die „Pflegenoten“ bereits im stationären Bereich durch Qualitätsdaten abgelöst und damit die Bereitstellung des DCS-Pflege-Newsletters eingestellt. Die „Pflegenoten“ im ambulanten Bereich sollen ebenfalls zeitnah abgelöst werden. Zurzeit werden sie noch regelmäßig z. B. im vdek-Pflegelotsen veröffentlicht. » Hier finden Sie die DCS-Pflege-Newsletter der Jahre 2010 bis 2019.
Mehr zum Thema
-
vdek-Pflegelotse - das Suchportal für Pflegeangebote
Die Suchmaschine www.pflegelotse.de umfasst Tausende Pflegeangebote bundesweit und wurde wiederholt mit dem Preis „Deutschlands beste Online-Portale“ ausgezeichnet. Außerdem veröffentlicht der vdek über dieses Portal die Pflegenoten. » Lesen
-
Transparenz und Qualität in der Pflege
Durch Qualitätsprüfungen, Transparenzberichte und Pflegenoten sollen Transparenz und Qualität in der Pflege sichergestellt werden. » Lesen