Einwurf

Was darf ein Arzt, was darf er nicht?

Abrechnungsmanipulationen, Korruption, Streik, Organspendeskandal: Die unzureichende Umsetzung berufsrechtlicher Vorschriften lenkt die Diskussion auf Lücken im Strafrecht und stärkere Sanktionen für korrupte Ärzte.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wollte es genau wissen: Wie viele Ärzte wollen, dass die Sicherstellung für die ambulante ärztliche Versorgung weiterhin in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung, sprich den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), bleibt? Das Ergebnis der Befragung aller niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten war nicht wirklich überraschend. 76 Prozent der Befragten sprachen sich dafür aus. Die Ärzte akzeptieren damit die Bedingungen des Sicherstellungsauftrags und die Vertragsverpflichtungen, die sich daraus ergeben. Dieses Bekenntnis zur ärztlichen Selbstverwaltung ist auch ein Bekenntnis zur gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte mit den Krankenkassen, was uns als Kassenvertreter nur freuen kann. Im Umkehrschluss heißt das: Der Sicherstellungsauftrag bietet offenbar Vorzüge, wozu insbesondere aber die verlässliche Finanzierung gehört.

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Offenbar gibt es Lücken im Berufs- und Strafrecht, aber auch eine unzureichende Umsetzung berufsrechtlicher Vorschriften.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Andere Umfragen bestätigen ebenfalls eine unter den Ärzten hohe Berufszufriedenheit. Die hängt sicher auch damit zusammen, dass die Möglichkeiten der ärztlichen Berufsausübung durch flexiblere Niederlassungsformen, Teilung von Arztsitzen und Einschränkung der Residenzpflicht stark erweitert wurden. Sicher, Verbesserungen kann es immer geben, über die ist in vorgesehenen Gremien konstruktiv zu reden. Die aktuellen Diskussionen um Abrechnungsmanipulationen bzw. Korruption bei Ärzten lenkt den Fokus aber auch auf die Pflichten von Ärzten. Was darf ein Arzt, was darf er nicht? Diese Frage geht weit über den Sicherstellungsauftrag hinaus und berührt auch das Berufs- und Strafrecht. Beispiele für Unerlaubtes:

  • Streik: Um Honorarforderungen durchzusetzen, drohen Ärztefunktionäre mit Streiks. Der Sicherstellungsauftrag ist aber explizit an die Pflicht geknüpft, nicht zu streiken.
  • Abrechnungsmanipulationen: Rund 53.000 Fälle registrierten die Krankenkassen 2010 und 2011 bei Ärzten, Kliniken und anderen Leistungserbringern.
  • Organspendeskandal: An Transplantationszentren in Göttingen, Regensburg, München und Leipzig stehen Ärzte in Verdacht, Laborwerte und Wartelisten manipuliert zu haben.

Offenbar gibt es Lücken im Berufs- und Strafrecht, aber auch eine unzureichende Umsetzung berufsrechtlicher Vorschriften. Die Ersatzkassen begrüßen daher Überlegungen, schärfere Sanktionen für korrupte Ärzte vorzusehen und die Meldepflichten zum Beispiel bei Anwendungsbeobachtungen zwischen Ärzten und Pharmafirmen zu verschärfen. Zudem müssen KVen und Ärztekammern konsequenter gegen Verstöße gegen das Berufsrecht vorgehen. Keiner kann solche Verstöße wollen: Den Schaden erleiden Patienten, Krankenkassen und die Ärzteschaft selbst.

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