Gesundheitspolitik

Koalitionsvertrag: Eine gute Vorlage

Es ist geschafft. Am Mittwoch, dem 27. November 2013, präsentierten die Parteispitzen von Union und SPD ihren Koalitionsvertrag. In einer langen Nachtsitzung hatten sie die noch strittigen Fragen geklärt. Die Themen Gesundheit und Pflege standen dort jedoch nicht mehr an. Denn die beiden „Unterhändler“ der Koalitionsarbeitsgruppe Gesundheit, Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), hatten es vorher doch noch geschafft, einen Kompromiss zu den strittigen Punkten – GKV-Finanzierung und Pflege – zu erzielen. Dies gilt aber unter Vorbehalt des Mitgliederentscheids der SPD vom 15.  Dezember.

Was bedeutet es für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), wenn es zu einer Großen Koalition kommt? Die Pflege und das Krankenhaus sollen die zentralen Baustellen für die zukünftige Gesundheitspolitik werden. Das ist auch dringend erforderlich, denn im Krankenhaus haben sich die Probleme aufgestaut: Die Mengenentwicklung, Qualitätsdefizite, die Krankenhausplanung und –steuerung müssen auf den Prüfstand, ambulanter und stationärer Bereich besser aufeinander abgestimmt werden. Der Koalitionsvertrag greift diese Punkte über die Kriterien Transparenz und Qualität auf – ein vielversprechender Ansatz. Konkret bedeutet das nachvollziehbare Indikationsstellung, Zweitmeinungsverfahren und Qualitätsverträge bei planbaren Leistungen.

Auch in der Pflege hat die alte Bundesregierung die notwendigen Reformen verschleppt. Deshalb begrüßen wir, dass die Koalitionspartner sich nun auch konkret darauf verständigt haben, den Beitragssatz in der Pflege schrittweise bis auf 0,5 Prozentpunkte aufzustocken, um damit die notwendigen Leistungsverbesserungen und Personalmindeststandards finanzieren zu können. Was die Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs anbelangt, hätten wir uns verbindliche zeitliche Vorgaben gewünscht.

In puncto Finanzarchitektur der GKV konnten sich die Ersatzkassen erfreulicherweise mit ihrer Forderung nach Wiedereinführung der Beitragssatzautonomie durchsetzen. Denn die pauschalen Zusatzbeiträge sollen abgeschafft werden. Der steuerfinanzierte Sozialausgleich ist nicht mehr notwendig. Dadurch wird unnötige teure Bürokratie abgebaut und die Kassen haben Spielraum für innovative Versorgungsangebote, ohne dass dieses Engagement gleich zu einem ruinösen Wettbewerb führt. Die zugleich vorgesehene Fixierung des Arbeitgeberbeitrags hat allerdings zur Konsequenz, dass Ausgabensteigerungen in Zukunft allein durch die Versicherten zu finanzieren sind – da muss nachgebessert werden!

Der Koalitionsvertrag ist eine gute Vorlage – jetzt kommt es darauf an, die Absichtserklärungen in Gesetzestext zu gießen. Wie sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel so schön: „Wenn alles normal läuft, hat der Koalitionsvertrag gute Chancen, auch umgesetzt zu werden.“

Weitere Kommentare der vdek-Vorstandsvorsitzenden:

  1. Einwurf

    Selbstverwaltung stark machen!

    Magazin 

    Ulrike Elsner. Auf der einen Seite überträgt die Politik der Selbstverwaltung immer neue Aufgaben. Auf der anderen Seite schilt sie, wenn mal etwas nicht so schnell klappt. » Lesen