Entlassmanagement

Was verbessert sich für die Patienten?

Illustration: Patientin wird aus dem Krankenhaus entlassen

Das Entlassmanagement sieht einen nahtlosen Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Versorgung, Reha oder Pflege vor. Es enthält verschiedene Maßnahmen, die den Patienten und seine Angehörigen auf die Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt vorbereiten sollen. Ein solches Entlassmanagement stellt für die meisten Krankenhäuser eine Selbstverständlichkeit dar. Da allerdings nicht alle Krankenhäuser über ein gut funktionierendes Entlassmanagement verfügen, wurde es durch diverse Gesetzgebungsverfahren immer weiter konkretisiert; zuletzt durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-­VSG), das im Juli 2015 in Kraft getreten ist.

Mit der Neuregelung wurde unter anderem klargestellt, dass das Entlassmanagement einen Teil der Krankenhausbehandlung darstellt. Es handelt sich demnach um eine originäre Aufgabe der Krankenhäuser, deren Leistung bereits in die Fallpauschalen eingepreist ist. Das Entlassmanagement beinhaltet Koordinations­- und Organisationsmaßnahmen der Krankenhäuser, die eine lückenlose Anschlussversorgung des Patienten bei der Entlassung aus dem Krankenhaus sicherstellen sollen. Hierzu zählen z. B. die Durchführung eines Abschlussgesprächs, die Organisation der medikamentösen Versorgung oder die Koordination von Anschlussterminen beim Haus­ und Facharzt. Krankenhäuser dürfen jetzt auch Arzneimittel mit der kleinsten Packungsgröße, Heil­ und Hilfsmittel sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tagen ausstellen. Dies hat den Vorteil, dass der Patient nach seiner Entlassung nicht mehr unmittelbar beim Haus­ oder Facharzt vorstellig werden muss, um Medikamente und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten. Bisher werden Medikamente nur für einen Zeitraum von bis zu drei Tagen mitgegeben, wenn der Patient vor dem Wochenende entlassen wird; meist lose in einem Briefumschlag oder Becher ohne Beipackzettel. Dies kann gerade bei älteren Menschen, die mehrere Medikamente gleichzeitig nehmen, und auch im Hinblick auf mögliche Wechselwirkungen zu Komplikationen führen. Auch wenn das Entlassmanagement eine originäre Aufgabe des Krankenhauses ist, hat der Versicherte nun ebenfalls einen unterstützenden Anspruch gegen seine Krankenkasse, die das Krankenhaus bei der Organisation des Entlassmanagements unterstützt, etwa durch die Kontaktaufnahme zu Leistungserbringern wie z. B. ambulante Pflegedienste, durch die Bereitstellung von Pflegeberatern und Informationen zu Leis­tungserbringern.   

Auch die näheren Einzelheiten zum Entlassmanagement stehen nach einer Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt, das den Forderungen der Krankenkassen gefolgt ist, und die durch eine Änderungsvereinbarung leicht modifiziert wurden, nun abschließend fest und treten zum 1. Oktober 2017 in Kraft. Hier wurden u. a. Regelungen getroffen, die auf eine stärkere Standardisierung des Entlassmanagements und auf die Krankenhäusern, niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen abzielen. Darüber hinaus soll auch eine bessere Kommunikation innerhalb des Krankenhauses selbst erfolgen, indem die multidisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegepersonal, Sozialdienst und Krankenhausapotheken sowie weiteren am Entlassmanagement beteiligten Berufsgruppen durch transparente schriftliche Standards sichergestellt wird. Dies bedeutet, dass die einzelnen Fachabteilungen, der Pflegebereich und der Sozialdienst frühzeitig durch ein geeignetes Assessment den individuellen Patientenbedarf feststellen müssen. Sofern das Krankenhaus einen Versorgungsbedarf für den Patienten sieht, erstellt es einen Entlassplan und nimmt frühzeitig Kontakt mit dem weiterbehandelnden Leistungserbringer, z. B. einem Facharzt oder einer Reha­-Einrichtung, und ggf. auch zur Krankenkasse auf. Bei Bedarf bindet es die Angehörigen bzw. einen amtlich bestellten Betreuer mit ein und kümmert sich um die weitere Organisation der Anschlussversorgung. Am Entlasstag enthält der Patient und mit seiner Einwilligung auch der weiterbehandelnde Arzt zumindest einen vorläufigen Entlassbrief, auf dem die Kontaktdaten eines für das Entlassmanagement zuständigen Ansprechpartners vermerkt sind, um eine schnellstmögliche Versorgung des Patienten sicherzustellen. Die Krankenhäuser müssen die Patienten künftig auch auf ihrer  Homepage über das Entlassmanagement in ihrem Haus informieren.  

Auch wenn die meisten Kliniken heute bereits über ein funktionierendes Entlassmanagement verfügen, ist es notwendig, verpflichtende schriftliche und transparente Standards zu schaffen, um die interne und externe Kommunikation und Zusammenarbeit der Kliniken mit allen Beteiligten zu verbessern. Hierdurch wird den Bedürfnissen und Erwartungen der Patienten besser Rechnung getragen; bestehende Versorgungslücken werden durch die Neuregelung geschlossen. Gerade vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft und der wachsenden Zahl von Singlehaushalten gewinnt das Entlassmanagement eine immer größere Bedeutung. Durch die verbesserte Kommunikation aller Beteiligten wird auch dem sogenannten Drehtür­-Effekt, d. h. der Wiederaufnahme von Patienten, entgegengewirkt. Auch die neue Verordnungsmöglichkeit von Arznei­, Heil­ und  Hilfsmitteln sowie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt eine spürbare Verbesserung und eine große Entlastung für die Patienten dar, die sich nach einem Krankenhausaufenthalt oft in einem persönlichen Ausnahmezustand befinden. Vor diesem Hintergrund muss der Patient mit seinen Bedürfnissen im Fokus der Aufmerksamkeit stehen.

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