Einwurf

Plädoyer für die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Öffentliche Spekulationen über das mögliche Aus für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) sind kontraproduktiv und verunsichern die Patienten.  

Es war ein Leuchtturmprojekt der damaligen SPD­-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, eine umfassende Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen aufzubauen, um Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander zu vernetzen. Mithilfe der eGK als Schlüssel zur TI sollte es möglich werden, Gesundheitsdaten, wie z. B. medizinische Notfalldaten, Medikationspläne oder Arztbriefe, austauschen und abrufen zu können. Schnelle Informationen über Allergien oder Hinweise über Vorerkrankungen und über die verordneten Medikamente helfen den Medizinern bei der Entscheidungsfindung und können im Ernstfall Leben retten.

"Von über­holter Technik kann keine Rede sein."

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Zugegeben: Die Idee ist fantastisch, der Weg zur Umsetzung war bislang holprig. Technische Probleme der Industrie, sehr hohe Anforderungen an den Datenschutz bei den sensiblen Gesundheitsdaten, unterschiedliche Erwartungen der Krankenkassen und der Leistungserbringer – es kam zu Verzögerungen beim Aufbau der TI. Doch durch das E­-Health­-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat das Projekt an Fahrt aufgenommen: Es wurden klare Fristen zur Einführung verbindlicher Anwendungen gesetzt und mit Sanktionen bei Nichteinhaltung belegt. Im ersten Schritt soll bis Mitte 2018 die Online­-Prüfung der Versichertenstammdaten per eGK flächendeckend eingeführt sein. Ende Juni 2017 konnte nun die dafür wichtige Erprobungsphase erfolgreich abgeschlossen werden – nun folgt die Anbindung von Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern an die TI.  

Wie im E-­Health­-Gesetz vorgesehen, sollte nun die Einführung der einzelnen Anwendungen zügig vorangetrieben werden. Und jetzt, wo wir die Zielgerade fast erreicht haben, ist es kontraproduktiv, dieses wichtige Projekt komplett infrage zu stellen. Dies verunsichert die Patienten und führt womöglich zu weiteren Verzögerungen. Von überholter Technik kann im Übrigen keine Rede sein: Die eGK soll schließlich nicht vorrangig ein Speichermedium sein, sondern – wie die EC­-Karte bei Banken – vor allem ein Schlüssel zu den neuen digitalen Anwendungen, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte. Die Vorgabe, Notfall­ und Arzneimitteldaten auf der eGK zu speichern, ist sinnvoll und wir sind zuversichtlich, dass dies bis 2019 umgesetzt wird. Das Zusammenspiel von eGK und TI mit den einzelnen Anwendungen kann die medizinische Versorgung in Deutschland nachhaltig verbessern. Die Ersatzkassen stehen daher zu dem Projekt. Parallelstrukturen zu errichten, wäre dagegen absolut unverantwortlich, denn das würde heißen, Versichertengelder zu verschwenden.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. 7./8.2017