Daten zum Gesundheitswesen: Zuzahlungen und Belastungsgrenzen
Die gesetzlichen Regelungen sehen für viele Leistungen (z. B. Arzneimittel, Krankenhausbehandlung, Krankengymnastik) Zuzahlungen in unterschiedlichen Höhen vom Versicherten vor. Um übermäßige Belastungen zu vermeiden, gibt es jährlich eine neu zu ermittelnde Zuzahlungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, kann eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Befreiung gilt dann für den Rest des Kalenderjahres. Ebenso besteht vielfach die Möglichkeit einer Zuzahlungsvorauszahlung, worauf von der Krankenkasse ein Befreiungsausweis ausgestellt wird.
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