Elektronisches Abrechnungsverfahren für Leistungserbringer von Rehabilitationssport und Funktionstraining

Nach § 302 Abs. 1 SGB V sind die Leistungserbringer verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Dies gilt auch für die anerkannten Rehabilitationssport- und Funktionstrainingsgruppen ab 01.07.2014.

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen hat in Richtlinien Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens für so genannte „Sonstige Leistungserbringer“ einheitlich festgelegt. Die technische und organisatorische Form der Datenübermittlung sowie die notwendigen Berechtigungs- und Kontrollverfahren werden in den Anlagen zu diesen Richtlinien geregelt. Die aktuellen Versionen finden Sie unter: 

www.gkv-datenaustausch.de

Dort sind unter anderem auch folgende Dokumente zu finden:

  • Informationsbroschüre des GKV-Spitzenverbandes mit Informationen über die Durchführung des Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V
  • Gemeinsames Rundschreiben Institutionskennzeichen (IK) mit Informationen zum IK und Hinweisen zur Beantragung eines IK
  • Kostenträgerdateien und Positionsnummernverzeichnisse für die sonstigen Leistungserbringer

Anmeldung zum Datenaustausch

Für die Teilnahme am elektronischen Abrechnungsverfahren ist eine Anmeldung zum Datenaustausch erforderlich:

Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an info302@vdek.com. Alternativ können Sie eine Papier-Version per Post zusenden:

Hinweis: Bei den Angaben des Absenders im Anmeldeformular ist das Feld „Datum der vdek-Zulassung“ nicht auszufüllen.

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