Konzertierte Aktion Pflege

Mehr als ein Pflegeschwur?

Es ist auch in der Politik angekommen: Um die Pflege in Deutschland zukunftsfest zu gestalten, muss zuallererst dafür gesorgt sein, dass genügend Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Um es mit den Worten der Familienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) zu sagen: „Es muss cool werden, Pflegekraft zu sein.“ Das ist derzeit offenbar nicht so: Im Jahresdurchschnitt 2018 waren laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 23.900 Stellen im Bereich der Altenpflege sowie 15.700 Stellen in der Krankenpflege unbesetzt. Um diesen Trend zu stoppen, hat die Bundesregierung die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) ins Leben gerufen: Gemeinsam mit wichtigen Akteuren in der Pflege wurden Maßnahmen entwickelt, die die Arbeit von beruflich Pflegenden unmittelbar verbessern sollen. Aber reicht es wirklich aus, Maßnahmen auf dem Papier zu beschreiben, um die praktischen Herausforderungen zu stemmen? Es ist ein wichtiger erster Schritt, weitere Schritte müssen aber folgen.

Illustration: Wir suchen Pflegekräfte, Gruppe von Menschen, ein Mann auf Podest mit Megafon

Es kommt nicht häufig vor, dass sich die Ministerinnen und Minister dreier Ressorts gemeinsam für ein Thema persönlich engagieren. So eröffneten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey am 3. Juli 2018 die erste Gremiensitzung der von ihnen gemeinsam ins Leben gerufenen KAP. Heute - und ein Jahr später – liegt als Ergebnis von intensiven Beratungen ein ganzes Bündel an Maßnahmenpaketen vor, die in der Zwischenzeit von rund 50 beteiligten Verbänden und Organisationen in insgesamt fünf Arbeitsgruppen entwickelt wurden. Aus den fünf relevanten Themenfeldern „Ausbildung“, „Personalmanagement und Gesundheitsförderung“, „Digitalisierung“, „Pflegekräfte aus dem Ausland“ sowie „Entlohnungsbedingungen“ wurden systematisch Ideen zusammengetragen, die als tauglich erscheinen, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.

Ausbildung und Entlohnung im Fokus 

Die Ergebnisse aus den beiden wichtigen Themenfeldern „Ausbildung“ und „Entlohnungsbedingungen“ wurden bereits konkret aufgegriffen. Die beim Thema „Ausbildung“ erarbeiteten Maßnahmen wurden in der „Ausbildungsoffensive Pflege (2019–2023)“ zusammengefasst und von der Bundesregierung verbindlich veröffentlicht. Dem Gedanken folgend, dass eine hochqualifizierte Pflege nur gut ausgebildete Pflegefachpersonen sicherstellen können, wurde das Ziel ausgerufen, die Zahl der Auszubildenden und der ausbildenden Einrichtungen bis 2023 um zehn Prozent zu steigern. Dies soll durch Informations- und Öffentlichkeitskampagnen für die neuen Pflegeausbildungen sichergestellt werden. Zudem sollen für mindestens 5.000 Pflegehelferinnen und -helfer Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung eingerichtet werden. Die Bundesregierung bezieht die Pflegeschulen in den „Digitalpakt Schule“ ein, um sie „fit“ für die Pflegeausbildungen und die neuen Herausforderungen der Digitalisierung zu machen. Dadurch kann auch der finanzielle Mehraufwand bei der Umstellung auf die neuen Pflegeausbildungen verringert werden.

„Sorgenkind Pflege“ 

Auch das Themenfeld „Entlohnungsbedingungen“ wurde bereits konkret aufgegriffen. Die Frage nach der angemessenen Entlohnung steht naturgemäß ganz oben auf der Agenda, wenn es um die Attraktivität eines Berufsbildes geht. Auch hier ist die Pflege im Branchenvergleich eher ein „Sorgenkind“. So stellte sich bei der Untersuchung der Erwerbstätigenbefragung 2018 des Bundesinstituts für Berufsbildung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin heraus, dass über 50 Prozent der in der Altenpflege Beschäftigten mit ihrer Entlohnung weniger bis nicht zufrieden waren. Die Attraktivität eines Berufes bemisst sich nicht nur, aber eben auch an der Bezahlung. „Es ist daher notwendig, zu einer Erhöhung der Entlohnung zu kommen“, schlussfolgerte Heil.

Dieses Ziel soll nun mit dem im Juni 2019 veröffentlichten Referentenentwurf des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes erreicht werden, welches die Festlegung eines bundeseinheitlichen Pflege-Mindestlohns über dem aktuellen West-Niveau und die Erstreckung eines Tarifvertrages auf die gesamte Pflegebranche auf Grundlage des § 7a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes möglich macht. Das sind ohne Zweifel wichtige Weichenstellungen, um das Lohnniveau in der Altenpflege anzuheben und die Schere zu der bis dato deutlich besseren Vergütung in der Krankenhauspflege zu schließen. Es steht aber ebenso außer Frage, dass insbesondere diese Maßnahmen auf der Finanzierungsseite einer Strategie bedürfen, um die damit einhergehenden erheblichen Mehrkosten abzufangen. So geht das IGES Institut davon aus, dass Mehrkosten in Höhe von insgesamt 1,4 bis 5,2 Milliarden Euro entstehen werden, je nach Ausgestaltung der Tarife. In der jetzigen Systematik der sozialen Pflegeversicherung mit gedeckelten Leistungsbeträgen (Teilversicherung) werden diese Mehrkosten zulasten der Pflegebedürftigen gehen, da sie die Vergütungssätze der Pflegeeinrichtungen nach oben treiben. Im stationären Bereich würden schlichtweg die Eigenanteile der Versicherten weiter steigen. Das ist nicht unbedenklich, liegen sie aktuell doch schon bei bundesweit durchschnittlich rund 1.900 Euro. Im ambulanten Bereich führt es dazu, dass sich die Pflegebedürftigen weniger Leistungen bei den Pflegediensten einkaufen können.

Pflegefachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Ein weiteres großes Themenfeld der KAP war die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland. Auch wenn man sich einig war, dass man die Sicherstellung der professionellen Pflege vorrangig durch Pflegefachpersonen aus dem Inland und den EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen will, hat man auch das Potenzial an Fachkräften aus sogenannten Drittstaaten in den Blick genommen. Um den Zugang zu erleichtern, sollen eine Zentrale Servicestelle für berufliche Anerkennung aufgebaut, ein Gütesiegel für private Vermittler ausländischer Pflegekräfte entwickelt und Möglichkeiten der Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern geprüft werden. Auch die Bedingungen für eine Ausbildung in Deutschland sollen durch Öffnung der Berufsausbildungsbeihilfe für ausländische Auszubildende verbessert werden. 

Mehr Digitalisierung 

Auch im Bereich der Pflege soll das Potenzial der Digitalisierung genutzt und die Arbeit von Pflegekräften durch Digitalisierung erleichtert werden. Diesem Aspekt widmete sich ebenfalls eine eigene Arbeitsgruppe der KAP. Spahn formulierte es so: „Die Zettelwirtschaft in der Pflege muss endlich abgeschafft werden, dann bleibt mehr Zeit für die Pflege.“ Konkret soll etwa die Kommunikation zwischen der Pflege und anderen Gesundheitsberufen mittelfristig komplett auf elektronische Datenverarbeitung umgestellt werden (elektronische Pflegeakte, Entlassmanagement, Verordnungen). Auch sollen die Pflegeeinrichtungen an das sichere Datennetz des Gesundheitssystems angeschlossen werden. Zudem sollen ab 2022 ambulante Pflegedienste Leistungen der Pflegeversicherung nur noch auf elektronischem Weg abrechnen, ab dem 1. April 2023 soll dies auch für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege gelten. Die Telepflege, etwa zur Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, soll schnell ausgebaut werden und in Krankenhäusern technische Systeme zu Kontroll-, Routine- und logistischen Tätigkeiten vermehrt als Unterstützung Einsatz finden, beispielsweise robotische Systeme zum Transport, zur Lagerung und Mobilisierung von Personen. Das sind nur einige der Maßnahmen, die den Weg digitaler Anwendungen in die Pflege ebnen sollen. 

Mehr Entscheidungsbefugnisse der Pflegekräfte erhöhen die Attraktivität des Berufsbildes. Dieser Einsicht folgend, widmete sich eine Arbeitsgruppe auch diesem Themenfeld und hat Maßnahmen entwickelt, um den Verantwortungsbereich von Pflegekräften auszuweiten. Hierzu sollen die bestehenden Möglichkeiten, Heilkunde auf Pflegefachkräfte zu übertragen, zukünftig besser genutzt und Standards zur Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen, zum Beispiel Ärzten, erarbeitet werden. Last but not least hat sich eine Arbeitsgruppe auch ganz konkret dem Thema Arbeitsbedingungen gewidmet und zahlreiche Vorgaben für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser entwickelt, die darauf abzielen, einen hohen Arbeitsschutzstandard zu garantieren und mehr Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Eingliederungsmanagements umzusetzen. Dazu gehören unter anderem verlässliche Dienstpläne, strukturierte Fort- und Weiterbildungen von Führungskräften in der Pflege und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. 

Die KAP hat bereits Wichtiges geschafft: Sie hat alle relevanten Akteure an einen Tisch gebracht und den verbindlichen Rahmen geschaffen, um alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Handeln zu verpflichten. Mit den erarbeiteten Papieren zu den wichtigsten Themen liegt eine gut strukturierte Roadmap vor, die nahezu alle Fragestellungen beleuchtet und Handlungsvorgaben festlegt. Für das Image des Pflegeberufs war es bereits ein wichtiger Schritt, dass sich hochrangige Politiker über diesen langen Zeitraum intensiv mit den Problemlagen und Potenzialen im Pflegeberuf beschäftigt haben. 

Damit an sich ist natürlich noch keine einzige Pflegefachkraft gewonnen, da muss man den Kritikern der KAP Recht geben. Es geht nun also darum, den „Pflegeschwur“ in die Praxis zu transportieren. Das ist allen Beteiligten klar, denn daran wird die Arbeit der KAP später zu messen sein. Den Prozess der Umsetzung werden die beiden Ministerien eingerichteten Geschäftsstellen der KAP eng begleiten. Im Jahr 2020 soll es entsprechende Berichte zur Umsetzung geben. Das sind enge Leitplanken, die dafür Sorge tragen, dass die Beteiligten sich nun auch an ihre festgeschriebenen Aufgaben machen und im Dialog bleiben. 

Zukunftsfeste Finanzierung 

Dabei muss nun auch die Frage der zukunftsfesten Finanzierung politisch angegangen werden. Zahlreiche Maßnahmen werden erhebliche finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen. Das Teilversicherungs-System der Pflege führt dazu, dass alle sich auf die Entgelte niederschlagenden Maßnahmen direkt den Pflegebedürftigen belasten. Es bedarf zeitnahe politische Entscheidungen und Vorgaben, um die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen nicht ins Unzumutbare steigen zu lassen. Steuerzuschüsse sollten bei einem Thema von solch gesamtgesellschaftlicher Bedeutung kein Tabu mehr sein. Nur wenn ein solides Gegenfinanzierungskonzept zeitnah vorliegt, haben die geplanten Maßnahmen der KAP eine gute Chance auf zügige Umsetzung.

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