Sofortprogramm Pflege

13.000 neue Stellen für Pflegeheim

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit für zusätzliche Stellen in Pflegeheimen geschaffen und damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet. Je nach Anzahl der Betten sind das eine halbe bis zwei zusätzliche Stellen pro Einrichtung, bundesweit ca. 13.000 neue Stellen - sogar 5.000 mehr als im Koalitionsvertrag vorgesehen. Besonders ist, dass die Krankenkassen die Stellen bezahlen und somit die Pflegebedürftigen nicht mit Zusatzkosten belastet werden.  

Pflegekräfte gesucht und Pflegefall

Bundesweit arbeiteten 2017 rund 712.000 Personen in der voll- und teilstationären Pflege – Tendenz steigend: Im Abstand von nur fünf Jahren (2012) ist diese Zahl um 84.000 gestiegen (Quelle: Gesundheitspersonalrechnung, Statistisches Bundesamt). Alle Zeichen deuten darauf hin, dass sich die stationäre Langzeitpflege weiter als Jobmotor beweist. Das Sofortprogramm Pflege der Bundesregierung trägt hierzu bei, indem nun weitere 13.000 Stellen finanziert werden können. Bereits 2017 wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in vielen Ländern verbesserte Personalschlüssel vereinbart. Die Personalkosten für dieses „Stammpersonal“ fließen in die Pflegesätze ein. Die soziale Pflegeversicherung (SPV) beteiligt sich – je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit – mit einem festen Leistungsbetrag an den Pflegekosten. Übrig bleibt der einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der - neben den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten – durch die Bewohner zu tragen ist. Hier ergibt sich ein entscheidendes Problem: Die gedeckelten Versicherungsleistungen führen im Ergebnis dazu, dass eine Verbesserung der Personalausstattung grundsätzlich mit Mehrkosten für die Pflegebedürftigen einhergeht. 

Mit dem Sofortprogramm Pflege hat der Gesetzgeber einen anderen Weg gefunden, denn die neu geschaffenen Stellen werden gesondert finanziert. Die SPV zahlt die vollen Personalkosten direkt an die Einrichtung. Da die zusätzlichen Stellen insbesondere die medizinische Behandlungspflege unterstützen sollen, wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, jährlich pauschal 640 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds der SPV zu zahlen. Somit kommen letztlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die neuen Stellen auf. 

Der Abruf der Fördermittel erfolgt über ein Antragsverfahren. Für den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) übernimmt die DAK-Gesundheit die Antragsbearbeitung und Auszahlung. Voraussetzung ist, dass das Pflegeheim über neu eingestelltes oder über Stellenaufstockung erweitertes Pflegepersonal verfügt. Das zusätzliche Pflegepersonal muss zudem zur Erbringung aller vollstationären Pflegeleistungen vorgesehen sein und es muss sich bei dem Personal um Pflegefachkräfte handeln. Ausnahmsweise kann auch die Beschäftigung von zusätzlichen Hilfskräften, die sich in der Ausbildung zur Pflegefachkraft befinden, gefördert werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erfolgt die monatliche Auszahlung durch eine Pflegekasse. 

Die ersten Erfahrungen mit dem Sofortprogramm Pflege zeigen jedoch auch, dass der Wettbewerb um Pflegefachkräfte sich weiter verschärft. Denn auch in der Akutversorgung und Rehabilitation werden sie händeringend gesucht. Daher ist es wichtig, dass der Pflegeberuf attraktiv bleibt und die Fachkräftesicherung durch begleitende Maßnahmen flankiert wird. 

www.dak.de/pflegepersonalstaerkungsgesetz

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