Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation
Zum 01.07.2025 sind die neuen „Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation nach §§ 111 Abs. 7, 111a Abs. 1 und 111c Abs. 5 SGB V“ in Kraft getreten. Diese wurden vom GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene und dem Medizinischen Dienst sowie den maßgeblichen Verbänden der Leistungserbringer auf Bundesebene entwickelt. Sie schaffen bundeseinheitliche Vorgaben, die künftig allen Verträgen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf der Landesebene zugrunde zu legen sind. Sie tragen somit zur Qualitätssicherung und Transparenz in der Versorgung bei.
Die Rahmenempfehlungen gehen allen anderen Dokumenten und Vereinbarungen (außer den jeweiligen Verträgen mit Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf der Landesebene) vor, wie z. B. den Gemeinsamen Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation oder den BAR-Rahmenempfehlungen. Sie gelten für folgende Leistungen:
- stationäre medizinische Vorsorge nach § 23 Abs. 4 SGB V,
- stationäre medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter nach §§ 24 und 41 SGB V,
- ambulante medizinische Rehabilitation (einschließlich mobiler Rehabilitation) nach § 40 Abs. 1 SGB V sowie
- stationäre medizinische Rehabilitation nach § 40 Abs. 2 SGB V.
In den Rahmenempfehlungen sind u. a. zu folgenden Bereichen Vorgaben definiert:
- Anforderungen an die Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtung (z.B. zum Vorsorge-/Rehabilitationskonzept, zur räumlichen und apparativen Ausstattung),
- Inhalt und Umfang der Leistungen (z.B. personelle Ausstattung, therapeutische Leistungen),
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
- Anforderungen an Nachweisverfahren bzgl. Personal, Belegung, erbrachter Leistungen
- Grundsätze der Vergütung (inkl. Anforderungen an das Verfahren zum Nachweis der Bezahlung von Gehältern/Löhnen),
- Übergangsregelungen für Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen mit einem bereits zum 01.07.2025 bestehenden Versorgungsvertrages.
Neu sind insbesondere die indikationsspezifischen Leistungsbeschreibungen und Personalkorridore sowie die Regelungen zu den Nachweisverfahren und zur Vergütung.
Leistungsbeschreibungen
In den Leistungsbeschreibungen wurden erstmalig die therapeutischen Leistungen der medizinischen Rehabilitation umfangreich und indikationsspezifisch definiert. Dabei enthalten die Beschreibungen auch Empfehlungen zur Dauer und Häufigkeit der einzelnen Leistungen sowie Angaben zu den Berufsgruppen, die die Leistungen durchführen dürfen. Alle aufgeführten Leistungen gelten als Mindeststandard und müssen von den Einrichtungen angeboten werden.
Personalkorridore
Für die stationäre, ambulante und mobile Rehabilitation wurden indikationsbezogene Personalkorridore festgelegt. Hierdurch wurden erstmals Vorgaben für stationäre Rehabilitationseinrichtungen eingeführt. Die Korridore definieren einen verbindlichen Mindest- und Höchstwert für das Verhältnis zwischen Patientinnen bzw. Patienten und dem Personal der Einrichtung. Hierfür wurden die relevanten Berufsgruppen in fachliche Bereiche zusammengefasst. Nicht alle Beschäftigtengruppen einer Einrichtung sind von den Vorgaben erfasst – etwa Verwaltung, Reinigung oder Küche bleiben davon ausgenommen. Die Personalkorridore sind verbindlich und bilden die Grundlage für die Vertragsgestaltung auf Landesebene.
Nachweisverfahren
Die Rahmenempfehlungen verpflichten die Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen dazu, den Vertragspartnern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Landesebene regelmäßig standardisierte statistische Angaben zu übermitteln.
- Personalausstattung: dreimal jährlich
- Belegungssituation: einmal jährlich
- erbrachte Leistungen: einmal jährlich
Ergänzend zur regelmäßigen Personalstatistik werden jährlich bis zu 10 % der Einrichtungen aufgefordert, detailliertere Informationen zur Personalausstattung an die GKV-Vertragspartner zu liefern. Diese Festlegungen gelten erstmals einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Vergütung
Mit den neuen Rahmenempfehlungen wurden erstmals bundesweit einheitliche Standards geschaffen, um die Finanzierung von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten. Ziel ist es, faire Vergütungsstrukturen zu fördern und den Ablauf von Verhandlungen zu vereinfachen. Die Empfehlungen regeln:
- welche Bestandteile zu einer leistungsgerechten Vergütung gehören,
- wie Vergütungsverhandlungen systematisch und strukturiert ablaufen sollen und
- wie die Kosten der Einrichtung nachgewiesen werden – inklusive Anforderungen an den Nachweis der Bezahlung von Gehältern und Löhnen.
Dokumente zum Download
Stand: 28.03.2025
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