IQTIG-Qualitätsreport

Versorgung auf hohem Niveau

Das neu gegründete Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) legt seinen ersten Qualitätsreport vor. Darin werden die Ergebnisse der bestehenden medizinischen Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern für das Jahr 2015 dargestellt.

Seit 20 Jahren besteht in Deutschland für ausgewählte medizinische oder pflegerische Leistungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Qualitätssicherung. Alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser sind dazu verpflichtet, zu diesem Zweck bestimmte Leistungen zu dokumentieren. Die Umsetzung erfolgt in Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren) und ist in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) festgelegt, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bestimmt. Das IQTIG unterstützt den G-BA bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung. Seit dem 1. Januar 2016 nimmt es im Bereich der medizinischen Qualitätssicherung die Aufgaben nach § 137a SGB V als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut wahr.

Am 29. September 2016 hat das IQTIG auf der 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA in Berlin den diesjährigen Qualitätsreport vorgestellt. Auf 200 Seiten werden darin die Ergebnisse der bestehenden externen stationären Qualitätssicherung für das Jahr 2015 zusammengefasst und anhand von Indikatoren mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Der Qualitätsreport wird jährlich herausgegeben, dieses Jahr das erste Mal unter der Regie des IQTIG. In dieser Startphase wurde es noch vom bisher zuständigen AQUA-Institut unterstützt. Für die gesetzliche Qualitätssicherung wurden im Jahr 2015 bundesweit in 1.538 Krankenhäusern an 1.834 Standorten rund 3,2 Millionen Datensätze dokumentiert. Diese Daten verteilen sich auf 25 QS-Verfahren, die von der Karotis-Revaskularisation (Eingriffen an der Halsschlagader) über die Herztransplantation bis zur Dekubitusprophylaxe (Vorbeugung von Druckgeschwüren) reichen.

Insgesamt ist die Qualität der medizinischen Versorgung in deutschen Krankenhäusern als durchweg hoch zu bewerten. Sie wird mithilfe von insgesamt 351 Qualitätsindikatoren gemessen. Diese Zahl hat sich durch Umstrukturierungen und Überarbeitungen der bestehenden Verfahren verringert (416 Indikatoren im Jahr 2014). Dadurch wurde die Qualitätssicherung an etlichen Stellen fokussierter. 13 Prozent der Indikatoren weisen eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr auf, während sich sechs Prozent verschlechterten. Die deutliche Mehrheit der Indikatoren (65 Prozent) bleibt jedoch unverändert und bei 16 Prozent ist keine Aussage über eine Veränderung möglich, da sie beispielsweise neu eingeführt wurden. 91 der 351 Qualitätsindikatoren sind risikoadjustiert.

Besonders hervorzuheben sind acht Indikatoren, die für das Erfassungsjahr 2015 als „C-Indikatoren“ bewertet wurden. Bei diesen wurde angesichts erheblich auffälliger Ergebnisse ein besonderer Handlungsbedarf festgelegt, daher die dringlichste Einstufung als „C“. Rechnerische Auffälligkeiten werden stets mit den betreffenden Krankenhäusern im sogenannten Strukturierten Dialog besprochen. Bei den C-Indikatoren werden darüber hinaus die auffälligen Krankenhäuser bei der Behebung der Defizite mit weitergehenden Maßnahmen unterstützt, aber auch gefordert. Dies ist beispielsweise der Fall bei einem Indikator in der Geburtshilfe, bei dem das Qualitätsziel die möglichst häufige Anwesenheit eines Pädiaters (Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin) bei Frühgeburten ist, um das Frühgeborene direkt nach der Geburt kinderärztlich versorgen zu können. Obwohl das bundesweite Gesamtergebnis des Indikators gut ist, werden hierbei doch viele Krankenhausstandorte auffällig. Gerade bei Standorten mit geringen Fallzahlen reicht das Spektrum von der zielgerechten Anwesenheit in allen Fällen bis zur Abwesenheit bei allen Frühgeburten; über die Hälfte der Standorte ist dabei rechnerisch auffällig. Um mögliche Strukturmängel aufzudecken, besteht hier die Empfehlung, im Strukturierten Dialog spezifisch vorzugehen und jeden Einzelfall zu überprüfen.

Werden Defizite in der medizinischen Versorgung vermutet, wird dies im direkten Kontakt mit den betroffenen Einrichtungen im Strukturierten Dialog thematisiert. Auf diese Weise soll mit medizinischer Expertise geklärt werden, ob rechnerische Auffälligkeiten tatsächlich auf Probleme in der Patientenversorgung zurückzuführen sind oder ob es sich um Artefakte aus anderen Gründen handelt. Die Durchführung des Strukturierten Dialogs erfolgt immer in dem Jahr, das auf das Erfassungsjahr folgt. Daher beziehen sich die im Qualitätsreport dargestellten Ergebnisse des Strukturierten Dialogs auf das Erfassungsjahr 2014. Nach Abschluss des Dialogs wurden 10,3 Prozent der rechnerischen Auffälligkeiten als „qualitativ auffällig“ eingestuft und 38,3 Prozent als „qualitativ unauffällig“ bewertet. Bei 8,7 Prozent war die Bewertung wegen fehlerhafter Dokumentation nicht möglich. Um zudem die Korrektheit, Vollständigkeit und Vollzähligkeit der dokumentierten Daten beurteilen zu können, gibt es seit 2006 einmal im Jahr ein Datenvalidierungsverfahren. In den vergangenen Jahren hat sich die Vollzähligkeit der gelieferten Datensätze in allen Verfahren der Qualitätssicherung deutlich verbessert – und damit auch die Repräsentativität der Daten für die Bewertung der Versorgungsqualität insgesamt.

Übergang zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung

Abgerundet wird der Qualitätsreport durch zusätzliche Hintergrundinformationen zur externen Qualitätssicherung sowie durch eine Sonderauswertung zu nosokomialen Informationen, d. h. Infektionen, die sich Patienten im Krankenhaus zugezogen haben. Die anhand der bestehenden Verfahren berechneten Wundinfektionsraten sind in den letzten Jahren unverändert niedrig. Allerdings ist die Aussagekraft dieser Infektionsraten, die sich nur auf den Krankenhausaufenthalt beziehen, begrenzt: Die Verweildauer von Patienten ist oft so kurz, dass Infektionen erst nach der Entlassung sichtbar werden. Ab 2017 werden Wundinfektionen daher in einem neuen QS-Verfahren sektorenübergreifend bis zu einem Jahr nach dem Eingriff erfasst. Der Qualitätsreport 2015 ist der letzte Report, der sich rein auf den stationären Bereich bezieht. Seit Januar 2016 läuft bereits ein sektorenübergreifendes Verfahren zur Qualitätssicherung, d. h. ein Verfahren, das auch die ambulante Versorgung einbezieht. Es betrifft Untersuchungen und Eingriffe an den Herzkranzgefäßen zur Verhinderung von Herzinfarkten. 2017 kommt das Verfahren zu Wundinfektionen hinzu. Darüber hinaus hat das IQTIG vom G-BA bereits den Auftrag erhalten, weitere QS-Verfahren zu entwickeln, an denen sich sowohl die niedergelassenen Ärzte als auch die Krankenhäuser beteiligen sollen.

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