PQS Hilfsmittel

Erfolgreich am Markt

Seit Beginn 2011 können Leistungserbringer im Hilfsmittelbereich ihre fachliche Eignung bei der Präqualifizierungsstelle des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), der PQS Hilfsmittel, überprüfen und sich ein entsprechendes Zertifikat ausstellen lassen. Auf dem Gesundheitsmarkt wird die PQS Hilfsmittel als kompetenter Ansprechpartner angenommen.

Durch die Einrichtung der PQS Hilfsmittel hat der Verband sein Leistungsportfolio als Dienstleistungsunternehmen über das Ersatzkassenlager hinaus ausgebaut und stellt sich damit erfolgreich dem direkten Wettbewerb mit Leistungserbringerorganisationen und unabhängigen Prüfstellen. Der vdek nutzt seine jahrzehntelangen Erfahrungen im Zulassungsgeschäft für Hilfsmittel und setzt auf kompetente und erfahrene Mitarbeiter in der Zentrale und den Landesvertretungen.

Hintergrund

Gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V können Vertragspartner der Krankenkassen zur Hilfsmittelversorgung nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllen. Um entsprechende individuelle Eignungsprüfungen jeder einzelnen Krankenkasse zu vermeiden, wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) die Rechtsgrundlage für eine Präqualifizierung der Leistungserbringer geschaffen. Das Präqualifizierungsverfahren dient dazu, die Leistungserbringer auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen und hierüber eine Bescheinigung (Bestätigung) zu erteilen. Die dazugehörigen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes (Eignungskriterien) sind zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten und wurden im Laufe der Zeit mehrfach fortgeschrieben und an aktuelle Verfahrensabläufe angepasst.

Vorteile des Präqualifizierungsverfahrens

Durch die Einführung des Präqualifizierungsverfahrens wird eine individuelle Eignungsprüfung vor jedem Vertragsabschluss entbehrlich, da die Krankenkassen von der Eignung eines Leistungserbringers auszugehen haben, wenn die Bestätigung einer Präqualifizierungsstelle vorliegt. Alle Präqualifizierungsstellen unterliegen derzeit der Überwachung durch den GKV-Spitzenverband. Dies führt zu einer gleichmäßigen Rechtsanwendung, zu einer deutlichen Verwaltungsvereinfachung sowie zu mehr Transparenz und Planungssicherheit im Hilfsmittelbereich.

Zeitliche Befristung der Präqualifizierungsurkunden

Die Präqualifizierungsbestätigungen sind grundsätzlich fünf Jahre gültig. Die Eignung der Leistungserbringer wird somit in einem regelmäßigen Rhythmus überprüft. Seit Beginn des Jahres häufen sich die Anträge auf die notwendige Folgepräqualifizierung. Dabei sind die Leistungserbringer aufgefordert, sämtliche Unterlagen und Nachweise erneut vollumfänglich nachzuweisen. Diese Anforderung führt bei den Leistungserbringern zu Unverständnis, da sich in der Praxis oftmals gar nichts geändert hat. Ein Verweis auf die weitere Gültigkeit bereits vorliegender Unterlagen ist jedoch nicht möglich, was zu einer überhöhten Bürokratie im Gesundheitswesen führt. Der GKV-Spitzenverband stellt den Krankenkassen bzw. den Verbänden jeweils aktuelle Übersichten über die präqualifizierten Leistungserbringer zur Verfügung, sodass die Ergebnisse der Präqualifizierungsverfahren zeitnah im Vertragsgeschäft berücksichtigt werden können. Der zeitliche, administrative und finanzielle Aufwand für die Eignungsprüfungen von Leistungserbringern wird minimiert, ohne dass die Qualität herabgesetzt wird. Was ändert sich durch die neue Gesetzgebung? Derzeit ist der GKV-Spitzenverband für die Begutachtung, Benennung und Überwachung der Präqualifizierungsstellen zuständig. Durch die Einführung des Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) soll diese Funktion auf die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) übertragen werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass einige Leistungserbringerorganisationen durch die Gründung eigener Gesellschaften als Präqualifizierungsstelle am Markt vertreten sind und damit die gesetzliche Regelung der Unabhängigkeit umgangen haben. Die Präqualifizierungsstellen müssen sich künftig alle fünf Jahre einem Akkreditierungsverfahren und in der Zwischenzeit regelmäßigen Überwachungsaudits unterziehen. Durch dies Verfahren soll die Strukturqualität in der Hilfsmittelversorgung gestärkt werden.

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