Trotz zahlreicher Reformen, zusätzlicher Praxissitze, einer Verdoppelung der Leistungsausgaben sowie eines stetig wachsenden Leistungsangebots bleiben die Kernprobleme des ambulanten Psychotherapieangebots bestehen: unzureichende Steuerung in eine passgenaue Therapie – besonders für schwer Erkrankte – und ineffiziente Versorgungsstrukturen.
Die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist weltweit einzigartig. Die Zahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist von rund 25.600 (im Jahr 2013) auf etwa 40.000 (im Jahr 2024) gestiegen – ein Zuwachs von über 50 Prozent. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für psychotherapeutische Leistungen haben sich im gleichen Zeitraum von 1,59 Milliarden Euro auf 3,57 Milliarden Euro mehr als verdoppelt. Gleichzeitig gibt es historisch gewachsen unterschiedliche Stundenkontingente, wobei bislang kein Nachweis für einen höheren Nutzen bei besonders langen Therapien vorgelegt werden konnte. Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation der Krankenkassen muss daher nach Effizienzreserven innerhalb des bestehenden Systems gesucht werden, um die psychotherapeutische Versorgung möglichst vieler Menschen auch in Zukunft sicherstellen zu können.
Die Ersatzkassen fordern einen strukturellen Kurswechsel – umfassend, deutlich und mit spürbaren Veränderungen für Praxen und Patientinnen und Patienten. Die Zulassung von immer mehr Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten löst die Probleme nicht. Dafür bedarf es einer besseren Transparenz über die tatsächliche Erfüllung der Versorgungsaufträge und ein Mitgestaltungsrecht der Prüfregeln für die Krankenkassen. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Therapiefrequenz. Kassenabrechnungen zeigen, dass der Abstand zwischen den Sitzungen im Durchschnitt 18 Tage beträgt. Studien zeigen: Das ist zu lang und reduziert die Wirksamkeit der Therapie. Die Folge sind verlängerte Therapien, verzögerte Therapiefortschritte und blockierte Kapazitäten. Künftig sollte es daher nicht nur eine Obergrenze für Stunden geben, sondern auch eine Frist, innerhalb derer diese genutzt werden müssen: Therapie als strukturierter Prozess und nicht als lose Abfolge von Terminen.
Auch die unterschiedlichen Stundenkontingente bedürfen einer Anpassung. Obwohl Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte, Analytische und Systemische Therapie offiziell als gleich wirksam gelten, unterscheiden sich ihre genehmigten Stundenkontingente teils erheblich. Das widerspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Das ist historisch gewachsen, aber nicht evidenzbasiert. Daher fordern die Ersatzkassen eine Vereinheitlichung der Stundenkontingente – orientiert am Verfahren der Verhaltenstherapie. So werden Kapazitäten in den psychodynamisch orientierten Verfahren frei.
Paradigmenwechsel
Die Gruppentherapie gilt in vielen klinischen Bereichen längst als Standard, wirkt bei zahlreichen Störungsbildern ähnlich gut wie die Einzelbehandlung und erlaubt es, deutlich mehr Patientinnen und Patienten zu versorgen. Doch in der ambulanten Realität bleibt sie ein Randangebot. Unter 10 Prozent der Sitzungen finden in Gruppen statt. Um die Gruppentherapie zu stärken, sollten neue Kassensitze sowie Nachbesetzungen an die Bedingung geknüpft werden, mindestens 40 Prozent der Leistungen als Gruppentherapie zu erbringen. Ein Paradigmenwechsel weg von der Einzelpraxis, hin zu teamorientierten Strukturen.
Für Patientinnen und Patienten besonders relevant: Der Zugang zur Therapie muss gerechter werden. Die Terminservicestellen, bisher eher Notnagel als Steuerungsinstrument, sollten eine zentrale Rolle spielen. Wer nach der ersten Sprechstunde als dringlich eingestuft wird, sollte schneller eine vollständige Therapie vermittelt bekommen, nicht nur einen Probatoriktermin, der heutzutage zu oft ins Leere führt. Mindestens die Hälfte aller frei werdenden Plätze sollte dafür reserviert werden. Parallel dazu muss die Digitalisierung vorangetrieben werden. Videotherapie ist ein erprobtes Instrument, das gerade im ländlichen Raum und bei mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zur Versorgung erheblich erleichtern kann. Auch digitale Programme und hybride Modelle sollten endlich selbstverständlicher Teil der Regelversorgung werden. Die Ziele: klassische Therapien fokussieren, Ressourcen schützen, neue Zielgruppen erreichen.
Digitalisierung
Bürokratieabbau schafft weitere Kapazitäten und beschleunigt die Zeit bis zur Bewilligung einer Therapie: mit der Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens und der Umwandlung des verpflichtenden Konsiliarverfahrens in ein optionales. Die konsequente Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erhöht die Patientensicherheit. Eine von der Politik diskutierte Abschaffung der Zweiteilung der Kurzzeittherapie wäre hingegen ein struktureller Rückschritt und würde die Versorgungskapazitäten weiter verknappen.
Psychische Gesundheit ist längst eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Ursachen von Belastung und Erkrankung liegen auch in der Arbeitswelt, in Unsicherheiten, Krisen, sozialen Spannungen. Prävention, auch in der Arbeitswelt, Aufklärung, Entstigmatisierung – all das muss stärker werden, wenn die Zahl der Betroffenen nicht weiter steigen soll. Die Reformvorschläge markieren keinen kleinen Eingriff, sondern einen Umbau des Systems. Ob und wie schnell sie umgesetzt werden, hängt von Politik und Selbstverwaltung ab. Doch klar ist: Ein „Weiter so“ wird auf lange Sicht kaum jemandem helfen, weder den Wartenden noch denen, die sie behandeln.