Strukturelle Veränderungen in der Arbeitswelt beeinflussen zunehmend die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Eine im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) durchgeführte Studie zeigt, welche Auswirkungen dies auf die Einnahmebasis der GKV hat und welche Effekte daraus für die zukünftige Beitragsentwicklung zu erwarten sind.
Die GKV ist überwiegend beitragsfinanziert: Mehr als 90 Prozent ihrer Ausgaben werden durch Beitragseinnahmen gedeckt. Weitere Finanzierungsquellen sind Bundeszuschüsse und sonstige Einnahmen. Die GKV-Beiträge werden größtenteils auf lohnbezogene Einkommen erhoben. Um die im Trend steigenden Gesundheitsausgaben zu finanzieren, wird die Beitragsbemessungsgrenze regelmäßig an die Lohnentwicklung angepasst.
Die beitragspflichtigen Einnahmen (bpE) der GKV haben sich jedoch – über einen längeren Zeitraum betrachtet – insgesamt schwächer entwickelt als die GKV-Ausgaben. Um die zukünftige Entwicklung der Beitragsrundlagen einschätzen zu können, wurden in dieser Studie die Einflussfaktoren der Einnahmebasis in den Blick genommen.
Häufig stehen Veränderungen des allgemeinen Beschäftigungs- und Lohnniveaus im Vordergrund. Diese Studie geht vertiefend der Frage nach, wie sich Veränderungen von Beschäftigungs- und Lohnstrukturen auf die Zusammensetzung der Gruppe der GKV-Mitglieder und der hiermit verbundenen Einkommensstruktur auswirken. Diese Veränderungen spiegeln wiederum strukturelle Verschiebungen in der Arbeitswelt, beispielsweise eine höhere Erwerbsbeteiligung bei sinkenden durchschnittlichen Arbeitszeiten beziehungsweise einem steigenden Anteil von Teilzeitarbeit.
Schwerpunkt der vorliegenden Analyse ist eine vertiefende, differenzierte Betrachtung der GKV-Mitgliedergruppen, die von strukturellen Änderungen der Erwerbstätigkeit betroffen sind. Die übergeordnete Fragestellung der Studie lautet: Inwiefern haben strukturelle Veränderungen der Erwerbstätigkeit die GKV-Einnahmebasis beeinflusst und welches Be- oder Entlastungspotenzial ist von der zukünftigen Entwicklung dieser Strukturfaktoren zu erwarten?
Datengrundlagen und Vorgehen
Ausgehend von GKV-Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und Arbeitsmarktdaten vom Statistischen Bundesamt sowie dem Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) wurden vertiefende Analysen auf Basis von Surveydaten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) durchgeführt. Mit diesen bestehen erweiterte Differenzierungsmöglichkeiten durch zusätzliche Merkmale (unter anderem Beschäftigungsumfang, Einkommen) und die Möglichkeit zur Bildung zusätzlicher Subgruppen mit ausgewählten Merkmalskombinationen.
Szenarien zur zukünftigen Entwicklung der Beitragsgrundlagen wurden mit einem Mikrosimulationsmodell entwickelt. Dabei wurden die Auswirkungen auf die GKV-Einnahmebasis unter der Annahme simuliert, dass sich die trendmäßigen Strukturveränderungen der einnahmebezogen relevanten Mitgliedergruppen fortsetzen.
Veränderung der GKV-Mitgliederstruktur
Die Ergebnisse zeigen, dass in den vergangenen 15 bis 20 Jahren (Stützzeitraum) strukturelle Verschiebungen bei der Erwerbstätigkeit – stark überproportionale Zunahme bei Nebenjobs und Teilzeitbeschäftigung bei nur noch geringfügiger Zunahme von Vollzeitbeschäftigung (Abb.1) – zu Veränderungen in der Mitgliederstruktur der GKV geführt haben.
Im Zuge einer zunehmenden Erwerbsbeteiligung von Frauen ist der Anteil der Familienversicherten in der GKV rückläufig gewesen. Gleichzeitig ist die Teilzeitquote unter den in der GKV versicherten Beschäftigten gestiegen, und auch Rentner beziehungsweise Personen in rentennahen Altern sind zunehmend erwerbstätig (siehe Tabelle). Aus einer Fortsetzung dieser trendmäßigen Entwicklungen in den kommenden zehn Jahren resultieren sowohl Be- als auch Entlastungen der GKV-Einnahmebasis. Diese wirken zusätzlich zum generellen Trend, dass die GKV-Ausgaben stärker zunehmen als die GKV-Einnahmen. Hinzu kommt, dass im Unterschied zu den Vorjahren von einer zukünftig sinkenden Bevölkerungszahl auszugehen ist.
Potenziale zukünftiger Be- und Entlastung der Einnahmebasis
Demografisch bedingt wird die Zahl der Rentner in der GKV von knapp 17 Millionen im Jahr 2025 auf rund 20 Millionen im Jahr 2035 zunehmen. Da Rentner über deutlich geringere durchschnittliche beitragspflichtige Einnahmen verfügen, müsste dadurch der GKV-Beitragssatz um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Würde die Teilzeitquote zukünftig noch halb so stark steigen wie in den letzten Jahren (von 35 Prozent im Jahr 2025 auf 40 Prozent im Jahr 2035), wäre ein zusätzlicher Beitragssatzanstieg im Umfang von 0,2 Punkten erforderlich. Insgesamt wird eine zusätzliche Belastung in Höhe von vier Beitragszehnteln entstehen, die dazu führt, dass sich die Ausgaben-Einnahmen-Schere der GKV zukünftig noch stärker öffnen wird als allein bei Trendfortschreibung der Ausgaben- und Einnahmen-Entwicklung (Abb. 2).
Demgegenüber bestehen aber auch Potenziale der Entlastung der Einnahmebasis. Wenn zukünftig weiterhin ein zunehmender Teil der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen in der GKV eine Erwerbstätigkeit aufnimmt und so zu beitragszahlenden Mitgliedern wird, könnte der Beitragssatz um durchschnittlich 0,1 Prozentpunkte gesenkt werden. Eine weitere Entlastung um 0,1 Beitragssatzpunkte wäre möglich, wenn der Anteil der erwerbstätigen Rentner in gleichem Maße weitersteigt wie in den Jahren zuvor. Insgesamt besteht ein Potenzial an Entlastungseffekten im Umfang von 0,2 Beitragssatzpunkten, welches einem etwa doppelt so großen Belastungspotenzial gegenübersteht. Somit könnten – bei rein trendmäßiger Entwicklung – die Entlastungsfaktoren die Wirkungen der Belastungsfaktoren zu einem Teil (etwa zur Hälfte), allerdings nicht vollständig, kompensieren (Abb. 3).
Eine vollständige Kompensation der aufgezeigten Belastungsfaktoren oder sogar eine Netto-Entlastung beim GKV-Beitragssatz setzen voraus, dass verbesserte Rahmenbedingungen und zusätzliche Anreize für eine stärkere Beschäftigungsausweitung im Alter, bei Teilzeittätigkeit und bei geringfügiger Beschäftigung geschaffen werden. Würden teilzeiterwerbstätige GKV-Mitglieder ihren Beschäftigungsumfang auf Vollzeittätigkeit ausweiten, könnte der Beitragssatzanstieg je nach Größe der aufstockenden Gruppe um 0,25 bis maximal 1,0 Punkte gedämpft werden. Weitere knapp 0,2 Punkte Beitragssenkung wären möglich, wenn über die Rentner hinaus generell Personen in rentennahen Altern (60 bis 70 Jahre) zunehmend erwerbstätig bleiben. Und weiteres Entlastungspotenzial für die Einnahmebasis der GKV entstünde, falls geringfügig Beschäftigte (ausgenommen Rentner, Studenten und Bürgergeldbezieher) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse aufnähmen.