Trotz eines Jahrzehnts voller Bemühungen um die Qualität zeigt sich im internationalen Vergleich für das deutsche Gesundheitssystem eine Diskrepanz zwischen den Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit und der erbrachten Behandlungsqualität. Regional findet sich für viele Leistungen ein großes Qualitätsgefälle zwischen den stationären Leistungserbringern.
Dabei ist im Vergleich zu anderen Ländern auffällig, dass die Qualität zwar belastbar gemessen werden kann, aus den Messergebnissen jedoch keine Konsequenzen gezogen werden. Es gibt bis heute keine Mechanismen, um die Leistung qualitativ schlechter Krankenhäuser unter Verwendung von Sanktionsmaßnahmen zu verbessern oder gute Krankenhäuser zu belohnen.
Auch die Transparenz von Qualitätsmessung und die zielgruppengerechte Aufbereitung – insbesondere für die breite Öffentlichkeit – sind im Vergleich zu anderen Ländern verbesserungsfähig.
Die IGES-Studie untersucht Steuerungsansätze anderer OECD-Länder, die eine ganz andere Qualitätskultur offenbaren:
- In den Niederlanden und Kanada gibt es kritische Jahresberichte zum eigenen Gesundheitswesen, bei dem die Fortschritte für Qualitätsindikatoren jährlich gemessen werden,
- in New York kann man die Mortalitätsrate von Operationen einzelner Herzchirurgen miteinander vergleichen,
- in Dänemark wird öffentlich vor schlechten Ärzten gewarnt,
- in den USA werden im Rahmen eines groß angelegten Modellprojekts P4P-Mechanismen („Pay for Performance“) im stationären Sektor erprobt.
Zwar ist eine Eins-zu-Eins-Übertragung auf Deutschland häufig nicht denkbar. Die Analyse zeigte jedoch wirksame Konzepte zur Qualitätssteigerung: transparente und nachvollziehbare Qualitätsinformationen sowie eine Verknüpfung von Konsequenzen mit diesen Informationen.
In Deutschland existiert für die Messung von Qualität im Krankenhaussektor bereits ein etabliertes System. Das AQUA-Institut ist derzeit im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) u. a. mit der Qualitätssicherung im stationären Sektor beauftragt. Zu seinen Aufgaben gehört die Entwicklung, Pflege und Ergebnisauswertung von Qualitätsindikatoren. Auf diesem System baut die Studie auf, um Konsequenzen vorzuschlagen.
Das Konzept in der Studie sieht verbindliche Mindeststandards für Qualitätsindikatoren vor, die für die Erlaubnis zur Leistungserbringung nicht unterschritten werden dürfen. Leistungserbringern unterhalb des Mindeststandards werden zwei Jahre Zeit gegeben, den Mindeststandard zu erreichen.
Den Krankenkassen und Leistungserbringern soll zudem gestattet werden, für elektive Leistungen, bei denen Krankenhäuser eine besonders hohe Qualität erbringen, Selektivverträge abzuschließen. Dabei wird die Krankenhauswahlfreiheit der Patienten in vollem Umfang beibehalten, den Patienten jedoch empfohlen, das Krankenhaus mit hoher Qualität aufzusuchen.