In ihrer zweiten Stellungnahme zur dringend erforderlichen Krankenhausreform nimmt die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausbehandlung die Tagesbehandlung im Krankenhaus in den Blick. Aber insgesamt geht es nur wieder darum, wie man den durch den Investitionsstau der Länder gebeutelten Krankenhäusern schnell und unkompliziert Geld zur Verfügung stellen und sie damit kurzfristig entlasten kann. Für eine echte Ambulantisierung der Versorgung greift diese Perspektive zu kurz.
Die Regierungskommission empfiehlt, dass Krankenhäuser ab kommendem Jahr alle bislang vollstationär erbrachten Behandlungen als Tagesbehandlung durchführen dürfen, vorausgesetzt es ist medizinisch vertretbar und die Patient:innen haben dem zugestimmt. Tagesbehandlung wird so definiert, dass die Behandlung mit allen Mitteln des Krankenhauses durchgeführt wird, die Patient:innen die Nacht aber nicht im Krankenhaus verbringen. Letztendlich ist dies die sequenzielle teilstationäre Krankenhausbehandlung, die vor über 30 Jahren im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes Einzug in den Regelungsbereich des SGB V gefunden hat und die es nach über 20 Jahren auf zwei bewertete Fallpauschalen gebracht hat. Nun sollen etwa 1.200 Fallpauschalen mit einem Schlag zu tagesklinischen Behandlungen werden können. Ein Abschlag von durchschnittlich 140 Euro pro Behandlungstag soll dies möglich machen. Über die tagesklinische Behandlung entscheiden der Krankenhausarzt beziehungsweise die Krankenhausärztin. Den Patient:innen werden die Vorteile, im eigenen Bett nächtigen zu dürfen, sicherlich mit auf den Heimweg gegeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Pflegenotstand an den Wochenenden und im Nachtdienst am größten ist. Aber wo liegt der Vorteil, wenn krankenhausbehandlungsbedürftige Patient:innen täglich zur Klinik an- und abreisen? Bedarf es keiner stationären Überwachung, so sollte die Behandlung per se teilstationär beziehungsweise ambulant erfolgen.
Natürlich sind der Ausbau der sektorübergreifenden Versorgung und insbesondere die Förderung der Ambulantisierung ganz wesentliche Elemente einer modernen Versorgungsstruktur. Doch mit dem Vorschlag der Regierungskommission ersticken die trotz Übernachtungsabschlag lukrativeren stationären Vergütungen die Weiterentwicklung des neuen Katalogs für das ambulante Operieren und stationsersetzende Maßnahmen (AOP-Katalog) im Keim.
Zudem kommen weitere Kosten für Krankentransport und häusliche Krankenpflege hinzu, die die Versorgung in Summe sogar teurer werden lassen. Damit werden erneut die Beitragszahler:innen belastet, ohne dass die neuen Empfehlungen die Versorgung der Patient:innen verbessern. Unter Ambulantisierung verstehen wir etwas anderes.
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