Digitale Gesundheitsanwendungen

Mehr Transparenz bei Apps auf Rezept notwendig

Fehlende Transparenz bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) führt häufig zu unerfüllten Erwartungen bei den Nutzerinnen und Nutzern. Dies hat eine Umfrage der BARMER unter 1.700 Versicherten ergeben. Demnach werden DiGA zwar regelmäßig genutzt, wenn deren Freischaltcode eingelöst wurde – allerdings nicht immer über den verordneten Zeitraum.

Illustration: DiGA

Bereits seit Freigabe der ersten Anwendung im Oktober 2020 sind die DiGA Teil des ambulanten Versorgungsgeschehens. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sie seither verordnen. Die Patientinnen und Patienten bekommen damit eine Hilfe zur Selbsthilfe in die Hand, die in den vergangenen Jahren rund 600.000 Mal genutzt wurde. Doch welche Hürden gibt es für die Beteiligten? Die BARMER hat, um an dieser Stelle mehr zu erfahren, eine Befragung unter 1.700 Versicherten durchgeführt, die einen Freischaltcode zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Die Ergebnisse hat die Krankenkasse in dem kürzlich erschienenen E-Paper „Digitale Gesundheitsanwendungen. Mehr Transparenz für mehr Akzeptanz“ veröffentlicht. Den Ergebnissen zufolge werden die DiGA regelmäßig genutzt, wenn deren Freischaltcode eingelöst wurde. Jedoch führt fehlende Transparenz häufig zu unerfüllten Erwartungen bei Versicherten. Demnach lösten rund 1.600 von ihnen den Freischaltcode der DiGA ein, aber etwa 600 Personen nutzten den digitalen Helfer nicht über die Erstanwendungsdauer von 90 Tagen. 421 unter ihnen begründeten dies mit nicht erfüllten Erwartungen. „Digitale Gesundheitsanwendungen sind noch nicht vollumfänglich in der Versorgung angekommen. Sie benötigen vor allem mehr Transparenz. Nur so lassen sich Enttäuschungen durch falsche Erwartungen vermeiden“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER. Die Inhalte der digitalen Anwendungen müssten daher zum Beispiel für Erstanwenderinnen und Erstanwender sowie Leistungserbringende einheitlich und verständlicher als bisher im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dargestellt werden. Zudem benötigten Arztpraxen bessere Informationen in ihrer Praxissoftware, um die Inhalte einer DiGA einfach und kurz erklären zu können.

Testmöglichkeiten für Versicherte

Wie aus der BARMER-Umfrage weiter hervorgeht, nutzten 77 Prozent der Teilnehmenden ihre DiGA mehrfach pro Woche, 38 Prozent sogar täglich. Unter den Nutzenden wendeten 53 Prozent den digitalen Helfer über die Erstanwendungsdauer von 90 Tagen an. Das zeigt durchaus, dass die Compliance bei den DiGA sehr hoch sein kann. 38 Prozent der Befragten hingegen beendeten die Anwendung der DiGA bereits vorzeitig, 15 Prozent schon innerhalb des ersten Monats. Die Kosten entstehen den Krankenkassen trotzdem in voller Höhe für 90 Tage. „Wenn DiGA nicht oder nur verkürzt zum Einsatz kommen, kosten sie ohne hinreichenden Patientennutzen Geld. Deshalb wäre es sinnvoll, Testzeiträume zu schaffen. So könnten die Nutzenden die App individuell prüfen und selber entscheiden, inwieweit sie den eigenen Bedürfnissen entspricht“, so Marschall. Die Ergebnisse der Befragung zeigten eindrücklich, dass bereits 7,7 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer die DiGA innerhalb der ersten 14 Tage abbrechen. Dies wäre somit ein sinnvoller Testzeitraum für die Versicherten.

Laut der BARMER-Umfrage hatten rund sechs Prozent der DiGA-Nutzerinnen und -Nutzer vorwiegend die Erwartung, dass sie mit der digitalen Anwendung die Wartezeit bis zum Beginn einer konventionellen Therapieform überbrücken können. Von den verbleibenden Antwortenden erhofften sich 83 Prozent, dass sich ihr Gesundheitszustand verbessert und 13 Prozent eine Heilung. Vier Prozent versprachen sich von der DiGA, dass sich deren Gesundheitszustand stabilisiert. Die Zahlen zeigen, dass sich die Anwenderinnen und Anwender von ihrer DiGA also durchaus etwas versprechen. Umso wichtiger ist es, dass sie im Vorfeld transparent darüber aufgeklärt werden, was die Anwendung zu leisten vermag. Denn jeder Einsatz einer DiGA, der letzten Endes den erwarteten Zweck erfüllt hat, trägt zu deren Stärkung in der Versorgung von Patientinnen und Patienten bei.

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