Sozialwahlen 2023

Fragen & Antworten

Bei den Sozialwahlen 2023 können die Wählerinnen und Wähler neben der Briefwahl erstmals auch online wählen. ersatzkasse magazin. beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Online­-Sozialwahlen.

Illustration: Online-Wahl

Wann finden die nächsten Sozialwahlen statt?

Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2023 statt. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme per Brief oder online abgeben. Der offizielle Wahltag wird von der Bundeswahlbeauftragten der Bundesregierung für die Sozialversicherungswahlen bekanntgegeben.

Warum finden die Sozialwahlen 2023 parallel als Brief- und als Onlinewahlen statt?

Die Onlinewahlen finden bei den Sozialwahlen 2023 als Modellprojekt statt. Das Briefwahlverfahren ist nach wie vor der Standard. Durch das Modellprojekt für Online­Wahlen wird das neue Verfahren erprobt. Die Wahlberechtigen bei den teilnehmenden Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkassen) haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ihre Stimme online oder per Briefwahl abgeben wollen.

Wer hat festgelegt, dass die Kassen die Sozialwahlen 2023 als Brief- und Onlinewahlen durchführen können?

Diese Entscheidung hat der Gesetzgeber 2020 mit dem 7. SGB­IV­Änderungsgesetz getroffen. Eine Stimmabgabe per Online­Wahl ist gemäß der gesetzlichen Vorschrift dann möglich, wenn die Wahl bei der jeweiligen Krankenkasse als Urwahl durchgeführt wird und wenn die Kasse in ihrer Satzung bis Ende September 2020 vorgesehen hat, dass ihre Wahlberechtigten zwischen beiden Abstimmungsmöglichkeiten wählen können: online und wie bisher per Brief.

Warum begrüßen die Ersatzkassen die Online-Sozialwahlen?

Die Digitalisierung ist in viele Lebensbereiche vorgedrungen und hat vieles erleichtert. Mit den Online­Wahlen wird nun auch die Beteiligung an den Sozialwahlen weiter erleichtert. Vor allem jüngere und technik­affine Menschen sollen durch das Angebot zur Stimmabgabe motiviert werden. Die Ersatzkassen und insbesondere ihre Sozialparlamente haben sich seit vielen Jahren für die Möglichkeit von Online­Wahlen stark gemacht. Sie erhoffen sich von der zusätzlichen Online­Option eine noch größere Beteiligung an den Sozialwahlen. Eine höhere Wahlbeteiligung durch Online­Wahlen stärkt die Soziale Selbstverwaltung und die demokratisch legitimierten Versicherten- und Arbeitgebervertreter.

Welche Vorarbeiten sind für die Online Sozialwahlen 2023 nötig?

Mit der Änderung ihrer Satzungen haben die Ersatzkassen die Grundlage für eine digitale Stimmabgabe bereits gelegt. Ein weiterer Meilenstein ist die Online­Wahl­Verordnung, die das Bundesgesundheitsministerium im September erlassen hat. Sie regelt die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Wahl. Alle Krankenkassen, die die Möglichkeit der Online­Wahl nutzen wollen und dies in ihrer Satzung geregelt haben, bilden nun eine verbindliche Arbeitsgemeinschaft. Diese übernimmt die praktische Vorbereitung der Wahl. Ab Oktober 2020 beginnt die Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung für die Software zur Stimmabgabe und zur Wahlauswertung, die bis Juni 2022 abgeschlossen sein wird.

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