Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg will für ihre Landesbeamten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine pauschale Beihilfe einführen. Was genau ist vorgesehen?
Wie in Brandenburg, Thüringen sowie den drei Stadtstaaten bereits realisiert, soll mit der pauschalen Beihilfe ein hälftiger Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Krankheitskostenvollversicherung gewährt werden. Wobei dies ausdrücklich nur ein Angebot für eine freie Entscheidung der Beamt*innen darstellt. Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen können einmalig und unwiderruflich den Einstieg in diese pauschale Beihilfe beantragen.
Welche Motivation steckt hinter diesem Vorhaben?
Die Prämien der privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen, sondern am Beitrittsalter und Gesundheitszustand der betroffenen Personen. Beschäftigte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigte zahlen daher unverhältnismäßig hohe Beiträge. Diese „Gerechtigkeitslücke“ wollen wir schließen.
Inwieweit erhöht das auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes?
Die künftige Wahlfreiheit macht den öffentlichen Dienst insbesondere für die oben genannten Gruppen attraktiver – und zwar sowohl rein finanziell als auch durch die Möglichkeit, sich eine Krankenversicherung individuell auswählen zu können.
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