Die Corona-Pandemie stellt die vertragsärztliche Versorgung in Deutschland vor große Herausforderungen. Zum einen muss die Testung und Behandlung von Erkrankten sichergestellt, zum anderen eine Ausbreitung des Virus eingedämmt werden. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat hierzu in den letzten Wochen eine Reihe von Maßnahmen getroffen.
Bereits Anfang Februar 2020, kurz nach Auftreten des ersten bestätigten Corona- Falles, hatten die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung den Labortest in den Leistungskatalog für gesetzlich Krankenversicherte aufgenommen. Außerdem wurde vereinbart, dass ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Verdachtsfall oder einer bestätigten Infektion außerhalb des üblichen Budgets vergütet werden.
In vielen Regionen wurden spezielle Anlaufstellen oder Fieberambulanzen errichtet, um Vertragsärzte zu entlasten und gleichzeitig die Übertragung auf andere Patienten in den Praxen zu verhindern. Teilweise werden Testabstriche auch bei Hausbesuchen von besonderen Teams durchgeführt. Die Kassenverbände vor Ort sind im intensiven Dialog mit den Behörden und Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und unterstützen diese bei der Umsetzung der Konzepte.
Zusätzliche Schutzausrüstung
Eine besondere Herausforderung bleibt die Ausstattung der Ärzte mit Schutzausrüstung wie Atemmasken und Schutzbrillen. Das Bundesgesundheitsministerium hat unter anderem die Bundeswehr beauftragt, die Beschaffung zentral zu koordinieren. Die Verteilung erfolgt durch die KV. Bereits Mitte März haben die Krankenkassen zugesagt, diese Materialien, die normalerweise bereits über die Gebührenordnung abgedeckt sind, zusätzlich zu finanzieren. Bis die vom Bund bestellten Produkte in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, gibt es ergänzende regionale Absprachen.
Außerdem ist es wichtig, möglichst viele persönliche Arztbesuche – und damit verbundene Infektionsrisiken – zu vermeiden. Wenn medizinisch sinnvoll, sollte der Kontakt mit dem Patienten in einer Videosprechstunde erfolgen. Finanziell wird dies bereits seit Oktober 2019 besonders gefördert. Nun hat der Bewertungsausschuss zusätzlich bisherige Begrenzungsregeln für die Dauer der Corona- Pandemie ausgesetzt und weitere Leistungen einbezogen. Auch in der Psychotherapie können Sprechstunde und probatorische Sitzungen als Videokontakt durchgeführt werden. Daneben werden die Arztpraxen durch die Möglichkeit, vorübergehend eine Arbeitsunfähigkeit von bis zu 14 Tagen auch telefonisch zu bescheinigen, maßgeblich entlastet.
Aufgrund der sich ständig verändernden Lage ergibt sich täglich neuer Handlungsbedarf. Die Zentrale des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) und die vdek-Landesvertretungen befinden sich in einem permanenten Austausch mit den Partnern bei anderen Kassenverbänden, dem GKV-Spitzenverband sowie den KV. Wichtig ist derzeit, schnell und pragmatisch zu handeln.