„Es ist ernst.“ Mit diesen Worten hat sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel – erstmalig außerhalb der üblichen Neujahrsansprachen – an die Bevölkerung gerichtet. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen und zwingt die Politik zu drastischen Maßnahmen, wie Schließungen von Geschäften, Schulen und öffentlichen Einrichtungen bis hin zu Kontaktbeschränkungen. Auch die Außengrenzen wurden in Deutschland und ganz Europa geschlossen. Mit all diesen Regelungen will man der Ausbreitung des Virus begegnen und verhindern, dass Ärzte und Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen nicht mit dem zu erwartenden Ansturm von Covid-19-Patienten überlastet werden. Den Ausbruch verlangsamen, die Kurve abflachen, das ist das Ziel. Alle Menschen sollen die notwendige medizinische Versorgung erhalten, egal wie alt sie sind und welche Vorerkrankungen sie haben.
In der Krise zusammenstehen, darum geht es jetzt. Und dabei zu zeigen, dass wir ein sehr leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitswesen haben, auf das wir stolz sein können.
Der Ernst der Lage lässt sich aber auch an der Art und Weise der politischen Gesetzgebung ablesen. Am 25. März 2020 wurde in einem Eilverfahren ein Corona-Notpaket – an einem Tag! – in erster, zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Und der Bundesrat stimmte dem Paket noch in der gleichen Woche zu. Wann hat es das im Föderalismus schon einmal gegeben? Das Gesetzespaket enthält umfassende gesetzliche Regelungen zur Bewältigung der ökonomischen und medizinischen Herausforderungen. Damit verbunden ist auch die Verabschiedung eines Nachtragshaushalts in Milliardenhöhe.
Für die gesetzlichen Krankenkassen ist vor allem das Krankenhausentlastungsgesetz von Bedeutung, das einen umfassenden finanziellen Rettungsschirm über niedergelassene Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen spannt und zahlreiche Sonderregelungen ermöglicht, etwa bei den Vergütungsregelungen der Krankenhäuser oder bei der Begutachtung von Pflegebedürftigen. Ärzte und Krankenhäuser können zudem mehr Personal rekrutieren, um die Versorgung sicherzustellen. Die Ersatzkassen begrüßen diese Regelungen ausdrücklich, denn es geht jetzt mehr denn je darum, pragmatische Regelungen zu finden.
Auch die Ersatzkassen haben schnell auf die Corona-Epidemie reagiert. Sie führten Telefon-Hotlines mit Medizin-Experten ein, die rund um die Uhr erreichbar sind. Flexibel gehen die Ersatzkassen auch mit den leistungsrechtlichen Anforderungen um. Apotheken können beispielsweise übergangsweise auch nicht rabattierte Arzneimittel abgeben, falls das rabattierte Medikament nicht lieferbar ist. In der Krise zusammenstehen, darum geht es jetzt. Und dabei zu zeigen, dass wir ein sehr leistungsfähiges und solidarisches Gesundheitswesen haben, auf das wir stolz sein können.