98, 85, 85 – diese Prozentsätze werden relevant für die Ermittlung des Erlösausgleichs der Krankenhäuser im zweiten Coronajahr. Die besondere Bedeutung des Erlösausgleichs infolge der Corona-Pandemie führt erneut vor Augen, dass wir in Deutschland einen Umbau der Krankenhausstrukturen brauchen. Notwendig sind eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung mit bundesweiten Rahmensetzungen und ein gemeinsames Verständnis der Bundesländer zum Umfang der Investitionsfinanzierung.
Richtigerweise hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Freihaltepauschalen und Mechanismen zur Abfederung von Mindererlösen den besonderen Herausforderungen der Krankenhäuser während der Corona-Pandemie Rechnung getragen. Mit der am 7. April 2021 verkündeten Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser wird bei der Ausgestaltung der Erlösausgleiche für 2021 jedoch die Chance verpasst, einen Anreiz zur Versorgung von Patientinnen und Patienten zu setzen.
Die Krankenhausbehandlung von Covid-19-Patienten findet vornehmlich in Schwerpunkthäusern statt. Andere Krankenhäuser könnten ihre bisherige Versorgung wieder aufnehmen. Ob es bei üppiger Refinanzierung von Mindererlösen dazu kommt, ist offen. Doch neben dem mangelnden Leistungsanreiz dürfte auch der sich aus 2020 fortsetzende Fallzahlrückgang insbesondere bei planbaren Eingriffen das Versorgungsgeschehen beeinflussen.
Die im ersten Lockdown politisch verordnete Verschiebung von nicht akuten Behandlungen hat bis heute nicht zum erwarteten Nachholeffekt geführt. Dies lässt auf ein deutliches Fehlbelegungspotenzial schließen, viele dieser Patienten werden seither ambulant weiterversorgt.
Diese Entwicklung zeigt erneut, dass es eines Strukturwandels und einer Modernisierung der Versorgungstrukturen bedarf. 1.702 Krankenhäuser mit insgesamt 2.571 Standorten hierzulande sind deutlich zu viel. Überkapazitäten sowie unzureichende Konzentration und Spezialisierung des deutschen Krankenhausbereichs führen zu Defiziten in der Behandlungsqualität, Effizienzverlusten und damit einer unwirtschaftlichen Verwendung von Beitragsgeldern.
Wir brauchen daher einen Bund-Länder-Pakt, der es ermöglicht, die Krankenhausversorgung über Bundeslandgrenzen hinweg zu gestalten. Eine Krankenhausplanung mit bundeseinheitlicher Rahmensetzung bietet die Chance, Qualität und Effizienz der Krankenhauslandschaft erheblich zu steigern. Dazu gehört die Bereitschaft, über Bundeslandgrenzen hinweg zu planen und bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit Investitionsmitteln zukunftsfest zu machen.
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