Nach vielen Verzögerungen ist die Notfallreform im Bundestag angekommen. Viele wichtige und richtige Regelungen sind enthalten. Die dringend notwendige Neustrukturierung des Rettungsdienstes fehlt allerdings noch.
Mit dem Kabinettsbeschluss im Juli 2024 hat das NotfallGesetz eine wichtige Hürde genommen. Frühere Anläufe, bereits in der letzten Legislaturperiode, waren wieder in den Schubladen des Ministeriums verschwunden. Dabei sind die Probleme der Notfallversorgung seit Langem bekannt. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hatte schon 2016 gemeinsam mit dem aQua-Institut konkrete Forderungen entwickelt, damit sie besser funktioniert. Wichtigstes Ziel ist es, Versicherte in die für sie angemessene Versorgungsebene zu steuern, wenn sie sich in einer tatsächlichen – oder einer subjektiv empfundenen – Notfallsituation befinden. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass echte Notfälle schnell behandelt werden und gleichzeitig Menschen mit leichten Erkrankungen geholfen wird, ohne unnötig Ressourcen zu binden.
Vieles davon greift das NotfallGesetz auf: In Integrierten Notfallzentren, kurz INZ, sind Notaufnahme und Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) flächendeckend an einem Ort zu finden. An einem „Gemeinsamen Tresen“ wird festgelegt, welche Versorgung am besten geeignet ist. Die Öffnungszeiten der Notfallpraxen sind bundesweit einheitlich. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Versorgung entweder in einer nahen Arztpraxis oder direkt in der Notaufnahme. Kriterien und die Standorte der INZ sollen die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung auf Bundes- und Landesebene festlegen. Damit ist viel erreicht.
Wichtig ist auch der Aufbau von Akutleitstellen, die unter der Nummer 116117 schneller erreichbar sein sollen. Im besten Fall können dort medizinische Fragestellungen abschließend geklärt werden, ohne dass der Weg zum INZ nötig wird. Im Hintergrund müssen die KV ein Angebot bereithalten, über das Ärztinnen und Ärzte per Telefon und Video rund um die Uhr erreichbar sind. Solche Projekte haben sich in einigen KV-Regionen bereits bewährt. Ebenso vorgesehen ist ein Hausbesuchsdienst, der ebenfalls 24/7 verfügbar sein soll. Hier ist es aus Sicht der Ersatzkassen wichtig, vor allem qualifizierte nichtärztliche Mitarbeitende wie Physician Assistants einzusetzen, damit ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Der Aufbau dieser Strukturen kostet jedoch Geld. Der Gesetzgeber erwartet hohe Einsparungen im Rettungsdienst. Damit diese auch wirklich eintreten, muss auch dieser Bereich Bestandteil der Reform werden ( Mehr dazu auf Seite 29). Dazu gehört unter anderem der verpflichtende Aufbau sogenannter Gesundheitsleitstellen und eine erhebliche Verringerung der Anzahl der Rettungsleitstellen. Diese Punkte sind wichtig, damit aus dem NotfallGesetz auch eine echte, vollumfängliche Reform wird.
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