Deutsche Sozialversicherung (DSV)

Europäische Gesundheitspolitik im Wandel

Als Otto von Bismarck vor 140 Jahren mit seinem „Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter“ den Grundstein für die Sozialgesetzgebung gelegt hat, wird er kaum daran gedacht haben, dass sich gut 70 Jahre später ein deutscher Staat für ein gemeinsames Europa politisch in die Pflicht nehmen lässt. Dass sein „Kind“, die deutsche Sozialversicherung, einmal in der Europahauptstadt Brüssel Flagge zeigen wird, dürfte ihn überrascht haben.

Illustration: Europäische Gesundheitspolitik, Digitalisierung

Im Jahr 1993 haben sich die Spitzenorganisationen der deutschen gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung zusammengetan, um eine gemeinsame Europavertretung in Brüssel aufzubauen. Es war das Jahr, in dem aus der Europäischen Wirtschaftsunion (EWG) die Europäische Union (EU) wurde. Mit der EU kam ihr Herzstück, der europäische Binnenmarkt mit seinen „vier Freiheiten“: dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräften. 140 Jahre Sozialgesetzgebung, 30 Jahre Binnenmarkt, 30 Jahre Europavertretung: Gerade letzteres ist keine Selbstverständlichkeit gewesen. Das zeigt sich auch darin, dass sich erst rund 10 Jahre später Repräsentanzen von Sozialversicherungsträgern aus anderen europäischen Ländern in Brüssel niedergelassen haben.

Europäische Säule sozialer Rechte

Die Entscheidung der damals 13 Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung war gut begründet. Im Rahmen der politischen Diskussion um den Maastrichter Vertrag und spätestens mit dem Inkrafttreten der Vorschriften über den Europäischen Binnenmarkt wurde deutlich: Ein starker europäischer Wirtschaftsraum braucht eine starke sozialversicherungsrechtliche Flankierung. Nicht zuletzt die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 hatte deutlich gemacht, dass ein Europa, das von den Menschen angenommen werden will, keine reine Wirtschaftsunion sein darf, sondern auch ein soziales Gesicht braucht. Seinen Ausdruck hat dies im Jahr 2017 in der Proklamierung der Europäischen Säule sozialer Rechte gefunden. Europa ist zusammengewachsen – ohne dass es zu einer Vereinheitlichung der sozialen Sicherungssysteme gekommen ist. Das zeigt sich auch in einer deutlichen Zunahme von sozial- und gesundheitspolitischen Initiativen mit zunehmend verbindlichem Rechtscharakter. Nach 30 Jahren Erfahrung in Brüssel ist die Europavertretung für das politische Tagesgeschäft aber gut aufgestellt.

Medizinprodukte

Der Europäische Binnenmarkt markiert insbesondere auch für die Krankenversicherung einen Meilenstein in der europäischen Entwicklung. Im Juni 1993 wurde die Medizinprodukterichtlinie erlassen, 2017 wurde sie durch Verordnungen zu Medizinprodukten und zu In-vitro-Diagnostika ersetzt. Das so geschaffene, unmittelbar anzuwendende europäische Recht zielt auf eine Erhöhung der Produkt- und damit der Patientensicherheit. Leider verzögert sich ihre Geltung aufgrund der Folgen von Pandemie, Brexit und Umsetzungsproblemen noch um weitere Jahre. Die Europäische Kommission hatte Anfang dieses Jahres Fristverlängerungen im Rahmen eines Dringlichkeitsverfahrens durchgesetzt. Es soll keinesfalls zu Engpässen bei der Versorgung mit Medizinprodukten kommen, weil Hersteller noch nicht alle Vorgaben der neuen Medizinprodukteverordnung umsetzen konnten oder wollten.

Ein Binnenmarkt für Arzneimittel

Im Rahmen der Gesamtstrategie zur Schaffung eines Binnenmarkts für Arzneimittel wurde am 1. Januar 1995 das „zentralisierte" Verfahren zur Arzneimittelzulassung kodifiziert und der Grundstein für die heutige Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) gelegt. Das bestehende Gemeinschaftsrecht wurde zudem durch die Einführung der „gegenseitigen Anerkennung" einzelstaatlicher Zulassungen von Human- und Tierarzneimitteln zwischen den Mitgliedstaaten weiterentwickelt. Heute – fast 30 Jahre später – hat die Europäische Kommission die größte Revision in der Geschichte der europäischen Arzneimittelgesetzgebung angestoßen. Diese Herausforderung wird die DSV und die deutsche Krankenversicherung gemeinsam in den nächsten Jahren begleiten.

Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Spätestens mit der Schaffung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahr 1957 sind klare sozialpolitische Aufträge auf der europäischen Ebene verankert worden; trotz des Primats der Mitgliedstaaten für die Gesundheits- und Sozialpolitik. Dafür gab es gute Gründe. Um die im Rahmen der europäischen Freizügigkeit erforderliche Mobilität möglich zu machen, wurde der EWG das Recht zugestanden, die notwendigen Sozialbestimmungen zu erlassen und zu koordinieren – so zur gegenseitigen Anerkennung von Abschlüssen, zur ärztlichen Behandlung im Ausland und zur Beibehaltung bereits erworbener Rentenansprüche bei einem Jobwechsel ins Ausland. Es war die Geburtsstunde des Koordinierungsrechts. Die nationalen Sozialversicherungsträger wirken jeden Tag aktiv daran mit, dieses Recht effizient umzusetzen und weiter zu verbessern.

Die Zukunft ist digital

Ein herausragendes Beispiel für die Weiterentwicklung der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ist das im Jahr 2010 gesetzlich eingeführte EESSI-System (Electronic Exchange of Social Security Information); eine Infrastruktur, über welche die Sozialversicherungsorganisationen in Europa heute digital kommunizieren. Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission sollte EESSI innerhalb weniger Jahre funktionsfähig sein. Das war angesichts der Komplexität der Kommunikation und der technischen Herausforderungen realitätsfern. Heute ist man vorsichtiger. Aktuell sind Modellprojekte angelaufen, um die Entsendebescheinigung, das portable Dokument A1 und die europäische Versichertenkarte EHIC digital verfügbar zu machen. Damit soll den Herausforderungen begegnet werden, denen mobile Bürgerinnen und Bürger bei der Identifizierung und Authentifizierung in Sozialversicherungsfragen gegenüberstehen. Andere Verwaltungsdokumente sollen folgen und Eingang in einen Europäischen Sozialversicherungspass finden. Die technischen Anforderungen werden im Rahmen der Projektarbeit von Anfang an mitberücksichtigt. Von deutscher Seite wirken die gesetzliche Krankenversicherung und die Deutsche Rentenversicherung Bund aktiv mit.

Mit der Digitalisierung, den demografischen Veränderungen und dem Klimawandel sind die Sozialversicherungen großen Veränderungen ausgesetzt. Der Digitalisierung scheint dabei die Rolle des Heilsbringers zuzukommen. Will Europa eine Führungsrolle in der Welt behaupten, muss es mit den USA und China mithalten können. Aufschläge dazu werden mit dem Aufbau eines europäischen Gesundheitsdatenraums und dem Rechtsrahmen für eine vertrauenswürdige technologische Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) gemacht oder mit den zahlreichen Initiativen zur Verringerung der Abhängigkeit der EU von Drittstaaten sowie zur Gewährleistung der strategischen Autonomie.

30 Jahre nach Gründung der Europavertretung hat sich die europäische Gesundheits- und Sozialpolitik gewandelt. Die Arbeit vor Ort ist dabei immer wichtiger geworden. Europa scheint häufig weit weg, aber die Brüsseler Initiativen und Gesetze haben oft einen direkten Einfluss – auf die Sozialversicherungsträger wie auf die Versicherten.

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