Einwurf

GKV-Finanzen: Fokus auch auf Wirtschaftlichkeit und Qualität richten

Bis zum 31. Mai 2023 sollte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorlegen. So regelt es das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Bis zum Redaktionsschluss am 6. Juni 2023 wurden keine Empfehlungen öffentlich. Die Unsicherheit über die Finanzsituation der GKV in 2024 wächst damit. 2024 zeichnet sich allein schon wegen der Unterfinanzierung der Versorgung von Bürgergeld-Empfangenden erneut ein Defizit ab. Bis auf den regelhaften Zufluss aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stehen für 2024 keine weiteren Mittel zur Schließung der Finanzierungslücke bereit. Wenn sich also nichts tut, stehen – nach zuletzt 2023 – erneut Beitragssatzerhöhungen an.

Es ist ein bekanntes Muster in der Politik, finanzielle Belastungen auf die Beitragszahlenden der GKV zu verschieben, um den Staatshaushalt und andere Sozialversicherungszweige zu entlasten. Die Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) aus Beitragsgeldern ist da nur ein Beispiel. Ferner fordern wir schon lange kostendeckende Beiträge für die Beziehenden von Bürgergeld. Auch bei der Mehrwertsteuer für Arzneimittel verdient der Staat hierzulande kräftig mit. In anderen Ländern wie Frankreich, Spanien oder den Niederlanden gilt ein abgesenkter Wert. Eine regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses für die GKV zur Kompensation versicherungsfremder Leistungen wäre ebenfalls überfällig. Und natürlich gehört in die Krankenhausreformdebatte das Bekenntnis der Bundesländer zur Übernahme der Investitionen.

So weit die Einnahmenseite. Aber auch die Ausgabenseite muss in den Blick genommen werden – worauf der gesetzliche Auftrag sogar explizit hinweist.

Die Verbände der Krankenkassen haben deshalb den dringenden Appell an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gerichtet, den Fokus wieder mehr auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu legen. Konkret heißt das, Versorgung dort zu bündeln, wo Qualitätsstandards erreicht werden. Krankenkassen muss auch erlaubt werden, unterschiedliche Qualitäten ihren Versicherten gegenüber transparent zu machen. Und die Krankenkassen sollten wieder Steuerungsinstrumente in der Versorgung wie Ausschreibungen erhalten. So hat das Ausschreibungsverbot bei Hilfsmitteln die Preise nach oben gezogen und bei der Krankenhausabrechnungsprüfung mutet es surreal an, wenn Krankenkassen auf eine Prüfquote begrenzt werden.

Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Die GKV ist ein Stabilitätsfaktor in der Gesellschaft, das hat zuletzt die Corona-Pandemie unter Beweis gestellt. Um diese Stabilität zu wahren, brauchen wir eine nachhaltige Finanzierung – auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite!

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

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