G-BA-Richtlinie

Neues Versorgungsangebot bei Long Covid

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ende 2023 eine Richtlinie für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Long Covid beschlossen. Die Umsetzung in der Versorgung soll vor allem durch Hausärztinnen und Hausärzte erfolgen.

Symbolbild: Erschöpfung

Die neue Long-Covid-Richtlinie bezieht sich auf alle Altersgruppen mit Verdacht auf oder mit bereits festgestellter Long- oder Post-Covid-Erkrankung sowie mit Verdacht auf ein postinfektiöses Syndrom anderer Ursache wie beispielsweise das PostVac-Syndrom. Erfasst werden zudem Patientinnen und Patienten mit einer Myalgischen Enzephalomyelitis und einem chronischen Fatigue Syndrom (ME/CFS). Die neue Richtlinie wird erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die ambulante Vergütung zu regeln.

Uneinheitliche Patientengruppen

Eine Herausforderung bei der Umsetzung der Richtlinie in die Versorgung liegt darin, dass von einer äußerst uneinheitlichen Gruppe von Patientinnen und Patienten ausgegangen werden muss: Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene mit jeweils sehr unterschiedlichem Symptomspektrum und unterschiedlichen Schweregraden der Erkrankung. Vorgesehen ist eine gestufte Versorgung mit Nutzung bestehender Versorgungskapazitäten. Es soll ein möglichst breiter und niederschwelliger Versorgungszugang auf einer hausärztlichen beziehungsweise kinder- und jugendärztlichen Ebene möglich werden. Diese Arztgruppen sind die ersten Ansprechpersonen für die Patientinnen und Patienten. Von dort aus ist zu entscheiden, welche spezifische fachärztliche Diagnostik und Therapie erforderlich ist.

Wesentliche Elemente zur Steuerung der Patientinnen und Patienten sind die zentrale Koordination insbesondere durch Hausarztpraxen und ein schriftlicher Behandlungsplan. Bei komplexen Fällen wird in interdisziplinäre Spezialambulanzen überwiesen. Dabei handelt es sich insbesondere um Hochschulambulanzen. Ein wesentliches Ziel der Richtlinie ist, bei begrenzten Kapazitäten den Zugang zu diesen spezialisierten Angeboten möglichst bedarfsgerecht auszugestalten. Dies soll für eine kleine, aber schwer betroffene Gruppe den Zugang zu einer hochspezialisierten Versorgung erleichtern.

Viele offene Fragen

Derzeit kann die medizinische Forschung die Frage nicht beantworten, was genau Long Covid auslöst. Bislang gibt es auch keine ursächlichen Therapien, sondern lediglich Behandlungsansätze, die auf die Symptome abzielen. Die Erstellung der Richtlinie war schwierig, denn als Evidenzgrundlage lag nur eine S1-Leitlinie zu Long Covid vor, also eine Handlungsempfehlung von Expertinnen und Experten. Normalerweise würde der G-BA keine Entscheidungen auf Basis einer solch schwachen Evidenz treffen. Aber es laufen sehr viele klinische Studien auf diesem Gebiet und es werden fortlaufend neue Therapiekonzepte entwickelt. Daher ist es sinnvoll, dass die Inhalte der Richtlinie nach drei Jahren überprüft werden sollen.

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