Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)

Versorgungskonzept schafft Verbindlichkeit

Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist es, durch Palliative Care-Teams (SAPV-Teams) schwerstkranken und sterbenden Menschen ein Leben in Würde und ohne leidvolle Erfahrungen bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Ein verbindliches Versorgungskonzept schafft dafür die notwendige Versorgungssicherheit und Transparenz.

Illustration: SAPV-Team

Bei schwerstkranken und sterbenden Menschen treten im Krankheitsverlauf die kurativen Therapieansätze in den Hintergrund und der Bedarf für eine palliative Versorgung wird prioritär. Liegt ein besonders aufwändiger Versorgungsbedarf vor, beispielsweise aufgrund der Intensität belastender Symptome, stehen die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen und ihre noch zur Verfügung stehenden Ressourcen unmittelbar im Fokus der SAPV. Diese sind beispielsweise das physische und psychische Wohlbefinden, die soziale Sicherheit und das seelische Gleichgewicht. Um das Ziel der SAPV verlässlich zu erreichen, konkretisiert der am 1. Januar 2023 in Kraft getretene SAPV-Rahmenvertrag verbindlich Zulassungskriterien für antragsstellende SAPV-Teams, die sich aus spezialisierten Professionen zusammensetzen. Die Kriterien umfassen insbesondere die Vorlage eines strukturierten, schriftlichen Versorgungskonzepts, das den Kostenträgern durch das SAPV-Team bei Antrag auf Zulassung vorzulegen ist. Werden die Zulassungskriterien insgesamt erfüllt, besteht ein Anspruch auf einen regionalen Versorgungsvertrag.

In Zusammenarbeit mit dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV (BAG-SAPV) nun ein Muster-Versorgungskonzept erarbeitet. Damit steht erstmals ein Muster für das SAPV-Team zur Verfügung, das Unterstützung und fachlich-inhaltlichen Support durch die Kostenträger und der BAG-SAPV auf dem Weg zur spezialisierten Palliativversorgung bietet. Zudem soll im SAPV-Team im Rahmen des Zulassungsverfahrens das Verständnis für die palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgungseinsätze und ein bewusster würdevoller Umgang mit Sterben, Tod und Trauer bei der vulnerablen Gruppe der Schwerstkranken und Sterbenden geschärft werden.

Für die hohe fachliche Expertise im SAPV-Team ist im Versorgungskonzept weiter darzulegen, wie die Leistungen im Versorgungsgebiet neben weiteren Leistungserbringern im Netzverbund rund um die Uhr erbracht werden. Ferner sind durch das Team im Versorgungskonzept die von ihm durchzuführenden palliativen Teamleistungen unter Beachtung der Kriterien zur Qualitätssicherung im Versorgungssetting zu beschreiben. Der Rahmenvertrag gibt daneben in § 5 Abs. 3 vor, welche weiteren Angaben das SAPV-Team im Konzept transparent, plausibel und strukturiert tätigen muss, um eine Zulassung zu erhalten.

Mit dem Muster-Versorgungskonzept wollen die Ersatzkassen und die BAG-SAPV potenzielle SAPV-Teams gleichberechtigt unterstützen, damit sie den organisatorischen, strukturellen und personellen Anforderungen des Rahmenvertrages nachkommen und auf dieser Mustergrundlage ein plausibles, strukturiertes und vollständiges Versorgungskonzept mit chronologischem Aufbau neben seinem Antrag auf Zulassung an den auf der Landesebene federführenden Kostenträger übermitteln. Das SAPV-Team erhält über farblich unterlegte „Boxen“ Hinweise und Erläuterungen, welche Angaben bei der Erstellung des Konzeptes notwendig sind. Aufseiten der Kostenträger können aufgrund der bereits einheitlichen Chronologie die Angaben im Rahmen des Zulassungsverfahrens besser geprüft und somit personelle Ressourcen gemindert werden. Auch eine Vergleichbarkeit von SAPV-Teams durch die Kostenträger wäre zukünftig möglich, wodurch der Gleichbehandlungsgrundsatz zu weiteren SAPV-Teams ebenso gewahrt wäre. Allgemeine fachliche Ausführungen zum gesetzlichen Leistungsanspruch „SAPV“ sollen unter anderem dazu beitragen, das Versorgungsverständnis des SAPV-Teams gegenüber dem sterbenden Menschen stärker zu prägen, damit dieser frühzeitig eine effektive Schmerztherapie und Symptomkontrolle durch das SAPV-Team sowie weitere Netzwerkpartner erhält.

Die Ersatzkassen und die BAG-SAPV sind überzeugt, dass perspektivisch durch den verbindlichen Rahmenvertrag und das Muster-Versorgungskonzept für die Betroffenen eine verlässliche ambulante Versorgung durch spezialisierte Expertise sichergestellt und ein würdevolles Sterben in der vertrauten Häuslichkeit individuell gewährleistet werden kann.

Inhalte des SAPV-Versorgungskonzepts

  • Standort des SAPV-Teams
  • Versorgungsgebiet
  • Fallzahleinschätzung
  • Veröffentlichung der Kontaktdaten und Darstellung der Erreichbarkeit für die Öffentlichkeit
  • Grundsätze und Teilprozesse der Versorgung (Versorgungsprozess, siehe § 9.)
  • Mitglieder des SAPV-Teams gemäß § 3
  • Qualifikationen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SAPV-Team gemäß § 7, administrative Struktur
  • Erfüllung der strukturellen und sächlichen Anforderungen gemäß § 6
    Sicherstellung der 24-Stunden Rufbereitschaft an jedem Tag der Woche
    personelle Zuständig- und Verantwortlichkeiten im SAPV-Team (u. a. Weisungsbefugnisse, Weisungsgebundenheit)
  • Schutz- und Compliancekonzept gemäß § 4 Abs. 5
  • Beschreibung der regionalen Netzwerkstrukturen sowie der Art und Weise der Einbindung der Netzwerkpartner des SAPV-Teams (insbesondere zur frühzeitigen Einbindung eines ambulanten Hospizdienstes sowie niedergelassener Ärztinnen und Ärzte, von Pflegediensten, Apotheken, Sanitätshäusern, ggf. einer ambulanten Krebsberatungsstelle nach § 65e SGB V)
  • Darstellung der reibungslosen Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln unter Maßgabe der regulären Verfügbarkeit von Verordnungsblättern (Rezepten) gemäß § 10
  • Durchführung des Assessments gemäß § 11 Abs. 4
  • Dokumentationssystem gemäß § 13
  • Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 14

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