Wie gelingt künftig eine hochwertige Versorgung der Versicherten? Wie können Barrieren zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abgebaut werden? Diesen und weiteren Fragen ist der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf dem diesjährigen Hauptstadtkongress am 27. Juni 2024 nachgegangen. Im Mittelpunkt standen dabei auch die zwei Standorte, die das vdek-Konzept der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) umsetzen.
Vor zwei Jahren hat der Bundesgesundheitsminister eine Regierungskommission einberufen, die den Weg für eine Krankenhausreform ebnen sollte. Insgesamt zehn Empfehlungen und Stellungnahmen gab die Regierungskommission mittlerweile ab. Dem folgten zahlreiche Arbeitsentwürfe und die Vorlage zuvor mehrmals verschobener Referenten- und Kabinettsentwürfe eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Wichtige Teile wurden ausgeklammert und in das Krankenhaustransparenzgesetz verlagert. Das Gesetz soll von den Ländern zustimmungsfrei ausgestaltet werden. Wichtige Teile wie die inhaltliche Ausgestaltung der Leistungsgruppen oder der Festlegung von Mindestvorhaltezahlen sollen in zustimmungspflichtigen Rechtsverordnungen geregelt werden. Insofern kann man getrost von einer Salamitaktik und der vielzitierten Katze im Sack sprechen, wenn es um die Krankenhausreform geht.
Unter dem Titel „Gesundheitsversorgung der Zukunft – endlich total vernetzt?“ vereinte der vdek Expert:innen aus der Versorgungspraxis, die aus verschiedenen Blickwinkeln ihre Perspektive für die künftige Sicherstellung und Weiterentwicklung einer hochqualitativen Versorgung schilderten. Ein Anlass für die Diskussion ist das Vorhaben der Bundesregierung, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf den Weg zu bringen. Der vdek begrüßt grundsätzlich das Ziel, die Krankenhausfinanzierung und die Krankenhausstrukturen weiterzuentwickeln. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob dies mit dem vorliegenden Entwurf gelingen kann, auch weil es bislang an einem notwendigen Rahmen für die Umsetzung fehlt.
Boris von Maydell, Abteilungsleiter Ambulante Versorgung beim vdek, stellte zu Beginn der Veranstaltung das Modell „Regionale Gesundheitspartner der Ersatzkassen“ vor. Dabei werden Teile des vdek-Konzeptes der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ) umgesetzt. Durch den anhaltenden Fachkräftemangel und weitere Faktoren ist die Gesundheitsversorgung in einzelnen strukturschwachen Regionen nicht mehr ausreichend sichergestellt. Ziel der mehrjährigen Projektphase an zwei Standorten ist es, gemeinsam mit regionalen Partnern niedrigschwellige Lösungsansätze für diese komplexen Herausforderungen zu schaffen.
Die sich anschließende Podiumsdiskussion zeigte den Bedarf und das enorme Potenzial an einer stärkeren Vernetzung von ambulant und stationär erbrachten Leistungen. Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin und Vorstandsmitglied beim Katholischen Krankenhausverband Deutschland (kkvd), sieht den Gesetzgeber in der Verantwortung, die Krankenhausreform nachzubessern. Sie berichtete über die Herausforderung für stationäre Einrichtungen, die Reform als Chance zu begreifen. Ressourcenknappheit und fehlende finanzielle Möglichkeiten stünden dem Reformwunsch entgegen, so ihr Urteil. Durch Christian Nacke, Verwaltungsdirektor des Niels-Stensen-Marienhospitals Ankum-Bersenbrück, war das erste Regionale Gesundheitszentrum Niedersachsens auf dem Podium vertreten. Nacke berichtete über hohe bürokratische Hürden und die Schwierigkeiten, die drei verschiedene Abrechnungssystematiken (stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen) mit sich brächten. Gleichzeitig lobte er die guten und konstruktiven Gespräche mit den Kranken- und Pflegekassen, die die Umsetzung trotz gesetzgeberisch schwieriger Rahmenbedingungen möglich machten, und betonte das enorme Ambulantisierungspotenzial. Dieses Argument nahm Dr. Helmut Weinhart, Vorstandsmitglied des Spitzenverbands Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa), auf, um die Rolle der Ärzteschaft darzustellen. Er warnte vor einem dritten Versorgungsbereich und plädierte dafür, die Ärztinnen und Ärzte in den geplanten Umbau mit einzubeziehen, denn diese stellten die Versorgung sicher und müssten in den Prozess des Umdenkens eingebaut werden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, stimmte zu, dass es keinen dritten Versorgungsbereich benötige. Eine Krankenhausreform sollte aus einer Struktur- und einer Finanzierungsreform bestehen. Erst müssten die nötigen Strukturen definiert und dann die dafür notwendige Finanzierung gestaltet werden, machte sie deutlich. Den Ersatzkassen sei besonders wichtig, dass die Reform eine konkrete Qualitätsverbesserung durch Leistungskonzentration und die Verzahnung ambulant-stationärer Leistungen mit sich bringt.
Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. (4. Ausgabe 2024)
-
-
-
-
Interview mit Prof. Dr. Michael Hallek, Vorsitzender des Sachverständigenrats Gesundheit & Pflege
„Wir müssen die Strukturen optimieren“
-
-
-
-
-
-
-