Zu den Zielen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) gehören die Sicherung, Steigerung und Transparenz von Qualität. Seit nunmehr 15 Jahren sind Prüfungen von Pflegeeinrichtungen sowie entsprechende Berichte feste Bestandteile eines Qualitätssicherungssystems, das maßgeblich zu einer bestmöglichen Versorgung beiträgt.
Zum Start der sozialen Pflegeversicherung vor 30 Jahren waren bereits gesetzliche Regelungen zur Qualitätssicherung in der Pflege vorgesehen. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG), das am 1. Juli 2008 in Kraft trat, verankerte der Gesetzgeber nach vielen vorangegangenen Diskussionen die regelmäßigen Qualitätsprüfungen der Pflegedienste und Pflegeheime sowie die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse. Unter Einbindung der Pflegeselbstverwaltung und wissenschaftlicher Expertise wurde damit ein umfassendes und wissenschaftsbasiertes Qualitätssicherungssystem aufgebaut. Die sogenannten Pflegetransparenzvereinbarungen für den ambulanten und stationären Bereich gingen an den Start. Die Durchführung der Qualitätsprüfungen wurde den damaligen Medizinischen Diensten der Krankenkassen und dem Prüfdienst der privaten Krankenversicherung (PKV) – etwa zehn Prozent der Pflegeeinrichtungen – übertragen. Die Pflegeselbstverwaltung war mit der Ausarbeitung der Pflegetransparenzvereinbarungen für die ambulanten Pflegedienste und die stationären Pflegeeinrichtungen beauftragt. Alle Pflegeeinrichtungen wurden nach einer einheitlichen Bewertungssystematik geprüft, die Qualität der Pflegeeinrichtung wurde in den Transparenzberichten (Pflegenoten) veröffentlicht. Die Qualitätsprüfungen starteten Mitte 2008, die ersten Transparenzberichte gab es im Herbst 2009, der sogenannte Pflege-TÜV mit den Pflegenoten lief an.
Es ist Aufgabe der Landesverbände der Pflegekassen, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen im Internet zu veröffentlichen, was damals eine Herausforderung war. Durchgesetzt hat sich die von dem vdek entwickelte Idee, einen bundesweit einheitlichen digitalen Prozess zu implementieren. Dieser sieht vor, dass die Medizinischen Dienste und der PKV-Prüfdienst ihre Daten an die von den Bundesverbänden der Pflegekassen aufgebaute DatenClearingStelle (DCS) Pflege übermitteln. Die Pflegeeinrichtungen und die Landesverbände der Pflegekassen geben dann über die DCS Pflege die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen für die Veröffentlichung frei, so zum Beispiel im vdek-Pflegelotsen (pflegelotse.de).
Mit der Zeit etablierte sich die DCS Pflege als digitale Schaltstelle für weitere Verfahren, beispielsweise für die Erfassung der Tarifmeldungen. Unmittelbar nach Umsetzung der beiden Pflegetransparenzvereinbarungen gab es scharfe Kritik. Bemängelt wurde die Bildung einer Gesamtnote, in die alle Kriterien aus den verschiedenen Themenbereichen einfließen und miteinander verrechnet werden können. Somit ließen sich gravierende Pflegemängel (etwa in der Dekubitus-Versorgung) beispielsweise durch regelmäßige Erste-Hilfe-Schulungen der Mitarbeitenden ausgleichen.
Das Anfang 2016 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) griff die Kritik auf. In Folge löste ein Qualitätsausschuss Pflege die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung zu Beginn des Jahres 2016 ab. Gleichzeitig erhielt dieser neue Qualitätsausschuss Pflege den Auftrag, das gesamte System der Qualitätsprüfungen einschließlich der Qualitätsdarstellungen zu überarbeiten. Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags vergab er für die verschiedenen Bereiche wissenschaftliche Aufträge.
Für die stationäre Pflege ist die Überarbeitung abgeschlossen. Seit November 2019 erfolgt die Veröffentlichung der Qualitätsergebnisse auf einer neuen Grundlage. Die Pflegenoten wurden durch einen strukturierten Qualitätsbericht ersetzt, der 20 Qualitätsaspekte abbildet. Diese erheben die Prüfinstitution – die Medizinischen Dienste und der PKV-Prüfdienst – im Rahmen der Qualitätsprüfung in den Pflegeheimen. Neben den Ergebnissen der Qualitätsprüfung fließen sogenannte Ergebnisindikatoren und Eigenangaben der Einrichtungen in den Qualitätsbericht mit ein. Die Ergebnisindikatoren werden von den Pflegeeinrichtungen alle sechs Monate erhoben und bilden beispielsweise die Häufigkeit von Sturzereignissen ab. Das neue Qualitätsprüfverfahren besteht also aus einer externen Qualitätsprüfung und der Indikatorenerhebung.
Die Erarbeitung des neuen Veröffentlichungssystems für die ambulante Pflege erfolgt durch den Qualitätsausschuss unter Einbeziehung externer wissenschaftlicher Expertise und soll voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein. Bereits mit dem Pflegepersonal- Stärkungsgesetz (PpSG) Ende 2018 wurde eine Verlängerung des Prüfrhythmus für stationäre Pflegeeinrichtungen bei guter Qualität auf zwei Jahre – anstatt wie sonst jährlich – ab Anfang 2021 eingeführt. Ziel ist es, dass vollstationäre Pflegeeinrichtungen bei guter Qualität – von der ihre Bewohnerinnen und Bewohner profitieren – entlastet werden. Umgesetzt werden konnte die Regelung aufgrund der Corona-Pandemie allerdings erst 2023, als die vom Medizinischen Dienst Bund erstellten Richtlinien vorlagen.
Qualitätsprüfungen und ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement sind essenzieller Bestandteil einer guten Pflege. Sie tragen entscheidend dazu bei, dass die versorgten Pflegebedürftigen eine sichere und bestmögliche Versorgung erhalten. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen wird die Qualität der Pflegeinrichtungen nach außen transparent. Eine auf wissenschaftlichen Grundlagen beruhende interne und externe Qualitätssicherung in der Pflege muss weiterhin der Standard sein. Allerdings ist es wichtig, dass Aufwand und Nutzen der Qualitätssicherung für die Pflegeeinrichtungen, die versorgten Pflegebedürftigen und die Prüfinstitutionen in einem vertretbaren Verhältnis zueinanderstehen und zu keiner Überregulierung führen. Gleiches gilt auch für die Veröffentlichung der Ergebnisse der Qualitätsprüfungen. Bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen sind derzeit die Informationen für die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer, die nicht aus der Pflegeszene kommen, kaum bis schwer verständlich. Hier wäre – ohne dass die Qualität in den Pflegeeinrichtungen leidet – weniger mehr.