Einwurf

Koalitionsvertrag: Gute Vorsätze bei Gesundheit und Pflege

Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD können sich durchaus sehen lassen. Doch Vorsicht: Nicht die Kostenentwicklung aus den Augen verlieren!

Zahlreiche Forderungen der Ersatzkassen wurden in den Entwurf des Koalitionsvertrages aufgenommen. Da ist die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019: In der Tat ist es den Versicherten auf Dauer nicht zuzumuten, die Kosten des medizinischen Fortschritts über die Zusatzbeitragssätze allein zu tragen. Auch haben wir die Erfahrung gemacht, dass Arbeitgeber sich in Gesetzgebungsverfahren mehr für Kostenwirkungen interessieren und diese auch kritisch hinterfragen, wenn sie an der Finanzierung unmittelbar beteiligt sind.

Jetzt müssen die Koalitionsverabredungen in Gesetzestext gegossen werden.

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Positiv: Aufstockung der GKV-Beiträge für Arbeitslose

Positiv sehen wir auch, dass die GKV-Beiträge, die die Bundesagentur für Arbeit für ALG-II-Empfänger bezahlt, erhöht werden sollen – denn diese liegen seit Jahren klar unterhalb der durchschnittlichen Beiträge in der GKV. Das stärkt die Einnahmenseite in der GKV. Finanzmittel, die dringend benötigt werden, um einerseits die „normalen“ Ausgabensteigerungen zu finanzieren und andererseits, um die Ziele umzusetzen, die das Koalitionspapier enthält. Auch hier setzen wir überwiegend grüne Haken unter die Ziele des Koalitionsvertrages. Etwa die Stärkung der Alten- und Krankenpflege. Der Pflegeberuf braucht ein besseres Image und wir brauchen eine Ausbildungsoffensive. Zur Stärkung der Pflege gehört es auch, angemessene Vergütungen zu bezahlen und wertschätzend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umzugehen. Umso wichtiger ist es, in der Umsetzung darauf zu achten, dass die Verbesserungen tatsächlich beim Pflegepersonal ankommen. Denn eines ist klar: Die Maßnahmen zur Stärkung der Alten- und Krankenpflege werden vor allem der GKV viel Geld kosten, angefangen bei den 8.000 zusätzlichen Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen (finanziert über die GKV) bis hin zu der Neuorientierung bei der Personalkostenvergütung im Krankenhausbereich losgelöst von den DRG-Fallpauschalen.

Finanzierung für Maßnahmen im ambulanten Bereich sicherstellen

Und auch die Maßnahmen im ambulanten Bereich, wie längere Sprechzeiten, die Förderung der Versorgung in strukturschwachen Regionen, die Fortführung des Krankenhausstruktur- und des Innovationsfonds, die Förderung der sektorenübergreifenden Versorgung und der Ausbau der Telematikinfrastruktur werden nicht kostenneutral umzusetzen sein. Ist die Regierungsbildung erst einmal geschafft, wird der oder die neue Gesundheitsminister(in) also alle Hände voll zu tun haben, die Koalitionsverabredungen in Gesetzestext zu gießen. Das gilt im Übrigen auch für das Vorhaben, den Finanzausgleich in der GKV – den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) – weiterentwickeln zu wollen: ein dringendes Anliegen der Ersatzkassen. Der Erfolg einer RSA-Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob es tatsächlich gelingt, die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kassen zu nivellieren. Denn es geht um die Versorgung aller Versicherten! Hier drängt die Zeit.

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