Kieferorthopädische Behandlung

Zeit statt Zahnspange?

Jedes zweite siebenjährige Kind in Deutschland bekommt bis zu seinem 18. Lebensjahr eine Zahnspange. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie unter der Leitung des Sozialwissenschaftlers Dr. Bernard Braun (Bremer Institut für Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG)) und des Greifswalder Kieferorthopäden Dr. Alexander Spassov im Auftrag der hkk Krankenkasse. Die Experten bezweifeln, dass alle Zahnfehlstellungen in jedem Fall sofort behandelt werden müssen und fordern eine bessere Aufklärung der Eltern.

Illustration: Mutter mit Kind beim Zahnarzt

Gesetzliche Krankenkassen geben für kieferorthopädische Behandlungen jährlich rund 1,2 Milliarden Euro aus (Statistisches Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, 2019). Anspruch auf eine Behandlung besteht, wenn die Fehlstellung eine funktionelle Beeinträchtigung verursacht, zum Beispiel des Kauens, Beißens oder sogar Atmens. In der Praxis werden Zahnfehlstellungen anhand einer sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) identifiziert bzw. beschrieben. Experten bewerten die Datenlage zur kieferorthopädischen Versorgung jedoch als intransparent.¹ Und auch eine hkk-Studie aus dem Jahr 2018 bemängelt, dass im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen Referenzmaßstäbe und evidenzbasierte Behandlungsleitlinien fehlen.

Im aktuellen „hkk  Gesundheitsreport 2020: Kieferorthopädische Behandlung von Kindern und Jugendlichen“ haben Braun und Spassov Daten von hkk-versicherten Kindern und Jugendlichen anhand kieferorthopädischer und soziodemografischer Merkmale analysiert. Erstmals in Deutschland werden damit die kompletten kieferorthopädischen Behandlungsverläufe für eine Untersuchungsgruppe über einen Zeitraum von vier Jahren (2018 bis 2022) systematisch erfasst und ausgewertet. Für das Jahr 2023 plant die hkk einen Abschlussbericht.

Es wurden 2.920 hkk-versicherte Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aus den Krankenkassendaten identifiziert, die im Jahr 2018 erstmals einen kieferorthopädischen Behandlungsplan erhielten. Die Mehrzahl der Kinder und Jugendlichen stammt aus Niedersachsen (48,4 Prozent) sowie Bremen (11,5 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (10,4 Prozent). In der Kohorte sind mehr Mädchen als Jungen (54,8 gegenüber 45,2 Prozent). Die meisten Kinder und Jugendlichen waren bei Beginn der Behandlung zwischen zehn und 14 Jahre alt (69,4 Prozent). Das Durchschnittsalter bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung lag bei etwas mehr als zwölf Jahren.

Die am häufigsten diagnostizierte Zahnfehlstellung für eine kieferorthopädische Behandlung ist mit 29,1 Prozent ein Überbiss der vorderen oberen  Schneidezähne, gefolgt von einem einseitigen oder beidseitigen Kreuzbiss (16 Prozent). Der Vorbiss, ein deutlicher Vorstand der unteren vorderen Zähne, liegt mit einem Anteil von 12,8  Prozent auf dem dritten Platz.

Die Datenanalyse zeigt: Jedes zweite siebenjährige Kind in Deutschland bekommt bis zu seinem 18. Lebensjahr eine Zahnspange. Doch ob eine Korrektur in jedem Fall sofort notwendig ist, stellt Spassov infrage: „Wir wissen bereits aus der Langzeitstudie Dimberg et al., dass beispielsweise ein einseitiger Kreuzbiss bei jüngeren Kindern häufiger festgestellt wird als bei älteren. Dieser Rückgang spricht für eine Spontankorrektur.“  Die aktuelle hkk-Studie bestätigt diese Hypothese. Im Rahmen der Untersuchung stellten die Wissenschaftler fest, dass der Anteil der Kinder mit einseitigem Kreuzbiss von 32  Prozent bei den Siebenjährigen auf 10,4 Prozent bei den Elfjährigen, also um 67,5 Prozent, zurückgeht. Braun fordert deshalb, dass Eltern im Fall dieser Indikation über die Möglichkeit einer Selbstkorrektur ohne kieferorthopädisches Zutun informiert werden müssen. Es stelle sich vor diesem Hintergrund nun nicht mehr die Frage, „Behandlung ja oder nein“, sondern: „Sofort behandeln oder erst einmal abwarten und beobachten, bis die Kinder älter sind.“

Wir brauchen eine interessenneutrale Orientierungsmöglichkeit für Eltern, welche Leistungen tatsächlich nötig und sinnvoll sind.

Kritisch betrachten die Wissenschaftler auch das Ergebnis, dass Eltern von kieferorthopädisch behandelten Kindern und Jugendlichen häufiger über ein höheres Einkommen verfügen als in einer entsprechenden Vergleichsgruppe. „Finanziell besser gestellte Familien können ihrem Kind oder ihren Kindern eher eine Zahnkorrektur ermöglichen“, so Braun. Eine  kieferorthopädische  Behandlung  kostet durchschnittlich etwa 2.340 Euro und wird bei medizinisch notwendigen Zahnkorrekturen von der  Krankenkasse übernommen. Anders als bei den meisten anderen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Eltern jedoch während der Behandlung mit einem  Eigenanteil von 20 Prozent in Vorleistung treten (wenn zwei Kinder in Behandlung sind, verringert sich der Eigenanteil auf zehn Prozent je Kind). Wird die Behandlung abgebrochen, verfällt der Anspruch auf die Erstattung. Darüber hinaus gibt es kostspielige Mehrleistungen, wie optisch unauffälligere oder bessere Brackets, die angeboten werden. Ein qualitativ  gleichwertiges Behandlungsergebnis sei jedoch auch ohne Zusatzleistungen möglich, ist sich Spassov sicher. Und Braun fordert: „An dieser Stelle brauchen wir dringend mehr Transparenz und eine interessenneutrale Orientierungsmöglichkeit für Eltern, welche Leistungen tatsächlich nötig und sinnvoll sind.“

 

1 z. B. Spassov A., Braun B., Bettin H. (2016): Die vertragszahnärztliche Kieferorthopädie – unzweckmäßig, intransparent und paternalistisch. In: Zeitschrift Gesundheit & Sozialpolitik, 6/2016, Nomos Verlag.

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