Einwurf

Was weiter zu tun ist

Vier Jahre intensiver Gesundheitsgesetzgebung: Was waren die Highlights und wo liegen die Herausforderungen für die Zukunft? Die 19. Wahlperiode geht dem Ende entgegen, vor uns liegt ein Superwahljahr 2021.

Mangelnden Tatendrang kann man Gesundheitsminister Jens Spahn nicht vorwerfen. Unabhängig von der Corona-Gesetzgebung hat der Minister eine Vielzahl von Gesetzen auf den Weg gebracht. Die gute wirtschaftliche Ausgangslage (gute Konjunktur, gute Finanzausstattung der Krankenkassen) hat ihm dabei in die Hände gespielt. Mit seinem ersten Gesundheitsgesetz, dem Versichertenentlastungsgesetz, wurde die paritätische Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei den Zusatzbeitragssätzen wieder eingeführt, ein deutliches Signal für ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen. Es folgte eine Reihe von – auch kostenintensiven – „Versorgungsgesetzen“, die das Ziel haben, die medizinische Versorgung, die Leistungen und den Service für Versicherte und Patienten zu verbessern. Sehr konsequent hat Jens Spahn auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben, ab 2020 noch einmal gepusht durch die Corona-Pandemie. Und die Reform des Finanzausgleiches Morbi-RSA war ein längst überfälliger und auch mutiger Schritt, die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen fairer zu gestalten. Nach wie vor ungelöst ist das Problem unterschiedlicher Aufsichtsstrukturen der Krankenkassen – hier müssen die Bundesländer mitziehen.

Der Blick zurück weist aber auch in die Zukunft. Angekündigt, aber noch nicht umgesetzt hat die Bundesregierung die Reform der Pflegefinanzierung. Wir brauchen jetzt eine Lösung für die steigenden Eigenanteile der Pflegebedürftigen wie auch für die gestiegenen Ausgaben in der sozialen Pflegeversicherung.

Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Im Krankenhausbereich unterstreicht die Corona-Pandemie die Dringlichkeit einer Strukturreform in Richtung Konzentration und Spezialisierung. Gleichzeitig muss die Versorgung auf dem Land durch die Weiterentwicklung zu ambulant-stationären Zentren der Grund- und Regelversorgung gesichert werden.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Im Arzneimittelbereich machen uns immer wieder von Herstellern aufgerufene Mondpreise bei neu zugelassenen Arzneimitteln zu schaffen. Und natürlich wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens auf der Agenda bleiben, angefangen von digitalen Services für die Versicherten über den Ausbau der Telematikinfrastruktur bis hin zur Nutzung von Patientendaten für die Versorgungsforschung über ein Forschungsdatenzentrum.

Die neue Bundesregierung wird ab Herbst 2021 mit anderen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen konfrontiert sein als der Gesundheitsminister zu Beginn seiner Amtszeit. Verstärkt durch die Corona-Pandemie werden Finanzierungsfragen die Diskussion beherrschen. Hier braucht es intelligente Lösungen, die Struktur-und Effizienzfragen mit einschließen. Die Ersatzkassen werden sich mit ihrem Haupt-und Ehrenamt mit Vorschlägen konstruktiv in die Debatte einbringen – schließlich geht es darum, unser gutes selbstverwaltetes Versicherungs- und Versorgungssystem zeitgemäß zu gestalten.

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