Einwurf

Digitalisierung nutzen, um Versicherte besser zu informieren

Gezielte Informationen zum Impfstatus, über Krebsfrüherkennungsmaßnahmen oder zu Risiken für schwerwiegende Erkrankungen wie Schwangerschaftsdiabetes: Das alles ermöglichen die geplanten Änderungen im Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), das der Deutsche Bundestag zusammen mit dem Digital-Gesetz (DigiG) im Dezember beschließen könnte. Das Gesundheitswesen kann damit digitaler, moderner und datenbasierter aufgestellt werden. Während es im DigiG primär darum geht, die elektronische Patientenakte (ePA) endlich praxistauglich in die Versorgung zu bringen, geht es beim GDNG um das wichtige Thema Datennutzung. Mit dem Gesetz sollen qualitative und repräsentative Daten für die Versorgung, öffentliche Gesundheit, Forschung und Innovation und zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens zeitnah genutzt werden können. Und auch den Krankenkassen wird es ermöglicht, auf Basis von Abrechnungsdaten ihre Versicherten über besondere Risiken zu informieren.

Mit dem GDNG werden die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Analyse von Daten, die sie bereits heute im Rahmen der Abrechnung erhalten, umfassend erweitert. Sie können ihre Versicherten beispielsweise gezielt auf anstehende Impfungen oder nicht wahrgenommene Krebsfrüherkennungsmaßnahmen hinweisen und raten, einen Facharzt oder eine Fachärztin aufzusuchen. Wertvolle Hinweise können die Versicherten auch über Risiken von Dauermedikation, Doppelverordnungen oder über zurückgerufene Arzneimittel erhalten.

vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Keine Institution im Gesundheitswesen verfügt über einen so großen sektorenübergreifenden Datenschatz wie die gesetzlichen Krankenkassen mit ihren 74 Millionen Versicherten. Aber nicht nur diese profitieren von entsprechenden Auswertungen, sondern auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Kombiniert mit den Informationen aus der ePA erfahren sie zukünftig mehr über den Krankheitsverlauf ihrer Patientinnen und Patienten und können ihre Therapieentscheidungen dadurch optimieren. Das GDNG macht es nun endlich möglich, diese Daten zu nutzen. Wir Ersatzkassen werden diese Chance nutzen.

Weitere Artikel aus ersatzkasse magazin. (6. Ausgabe 2023)