17. Nationaler Qualitätskongress Gesundheit

Vom Messen ins Handeln kommen

Beim 17. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit wurde über die Zukunft der Krankenhäuser diskutiert. Für Qualitätsverbesserungen, so der Konsens, sollte nicht bis zur Krankenhausreform gewartet werden.

Eröffnungsveranstaltung des 17. Nationalen Qualitätskongresses Gesundheit (v. l. n. r.): Moderatorin Rebecca Beerheide (Deutsches Ärzteblatt), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Ulrike Elsner (vdek), Dr. Iris Hauth (Gesundheitsstadt Berlin), Dr. Johannes Danckert (Vivantes), Prof. Dr. Tom Bschor (Regierungskommission Krankenhausversorgung) und Dr. Daniel Kalanovic (Pfizer)

Wo steht die deutsche Krankenhauslandschaft? Auf dem 17. Nationalen Qualitätskongress Gesundheit am 9. und 10. November 2023 in Berlin bestand an Diagnosen kein Mangel. „Mit Spitzengeld wird keine Spitzenqualität gekauft“, sagte Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission Krankenhausversorgung, gleich zu Anfang. In der anschließenden Diskussion brachte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner die Versichertenperspektive ins Spiel: Von den Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern könne nicht erwartet werden, dass sie „in Strukturen investieren, die wir gar nicht brauchen“.

Nötig sei eine Ressourcenallokation. Einigkeit bestand darin, dass das Instrument der Leistungsgruppen, welches die geplante Krankenhausreform dafür vorsieht, ein richtiger Ansatz sei. Leistungsgruppen sollen medizinisch homogene Leistungen bündeln und bundeseinheitlich mit Qualitätsanforderungen hinterlegt werden. Kritisch diskutiert wurde dagegen, wo die Qualitätsmessungen künftig verankert werden. So hatte die Regierungskommission in ihrer 7. Stellungnahme im Oktober 2023 vorgeschlagen, das Monitoring an ein neu zu gründendes Bundesinstitut zu delegieren. Bschor bekräftigte, dass möglichst viel an Qualitätssicherung in die Reform integriert werden müsse: Mit der Feststellung, dass ein Krankenhaus die Mindestanforderungen einer Leistungsgruppe erfülle, sei „die Qualität erstmal geprüft“. Die Folge: weniger Einzelfallprüfungen, weniger engmaschige Qualitätskontrollen, weniger Bürokratie. Elsner warf ein, die Konsequenz dürfe nicht sein, die gemeinsame Selbstverwaltung durch staatliche Expertenkommissionen abzulösen, denn das deutsche Gesundheitssystem hätte bislang gut daran getan, „nicht weitgehend staatlich organisiert zu sein“. Ein Verzicht auf Einzelfallprüfungen sei ein Freibrief für Falschabrechnungen und belaste die Versichertengemeinschaft.

Dr. Jürgen Malzahn, Leiter der Abteilung Stationäre Versorgung beim AOK-Bundesverband, sekundierte, dass bereits bestehende Instrumente wie Mindestmengen und Strukturqualitätsvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) „nicht einfach weggeschmissen werden können“. Allein, dass der Qualität mit einem krampfhaften Festhalten am Status quo nicht geholfen ist, darin waren sich alle einig. Schon jetzt, also noch vor der Reform, seien „gute und praktische Beispiele für Level 1i-Umbauten“ wichtig, so Malzahn, kurzum für Ambulantisierung. Auch für Dr. Johannes Danckert, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Vivantes, müssen die Kliniken „raus aus der Komfortzone“. Elsner ergänzte mit Blick auf die Qualitätsorientierung: „Wir müssen vom Messen ins Handeln kommen.“

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