Ärzte – Vertragsgestaltung, Bedarfsplanung und DMP

Arzt und Kollegen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) führt im Auftrag der Ersatzkassen Verhandlungen mit Ärzten bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch und schließt mit den Verhandlungspartnern Verträge ab. Die Vertragsbereiche umfassen u. a. Honorarverträge, die den Geldfluss zwischen den Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln, oder auch die Gesamtverträge, die Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte, zur Inanspruchnahme einzelner Ärzte und zur Sicherstellung der Versorgung enthalten.

Weitere Vertragsbereiche sind u.a.:

Hinzu kommen Einzelverträge mit Ärzten oder Berufsverbänden für mehrere oder alle Ersatzkassen, z. B. im Bereich der hausarztzentrierten oder der Integrierten Versorgung.

Die Verträge werden überwiegend regional ausgehandelt. Ansprechpartner für Ärzte sind die regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Ansprechpartner für die Vertragspartner beim vdek sind in aller Regel die vdek-Landesvertretungen (zur Adressliste):

Die vdek-Zentrale in Berlin verhandelt auf Bundesebene die Rahmenbedingungen und schließt Mantelverträge ab. Dazu gehören insbesondere der Bundesmantelvertrag zu den Gesamtverträgen sowie die Mitarbeit im Bewertungsausschuss auf Bundesebene, der die Rahmenbedingungen für die Honorarverträge festgelegt. Ein weiterer Kernbereich der vdek-Zentrale ist die Bedarfsplanung im Gemeinsamen Bundesausschuss, dessen Beschlüsse als Grundlage für die Landesausschüsse dienen.

Neben der Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung bringt sich der vdek in den Gesetzgebungsprozess ein und bezieht Stellung zu politischen Vorhaben.

Zudem beteiligt sich der Verband bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Disease-Management-Programme (DMP) nach § 137 f SGB V.

  1. Arzt mit Pipette, Bildaufschrift: DMP - Disease Management Programme

    Disease-Management-Programme (DMP)

    Disease-Management-Programme (DMP) sind so genannte strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V. Dabei handelt es sich um eine sektorenübergreifende, systematische Versorgung von chronisch kranken Versicherten. » Lesen

  2. Hände bilden einen Ring

    Besondere Versorgung

    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. » Lesen

  3. Visitenkarte mit IGEL Schriftzug

    Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

    Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung („Vertragsärzte“) neben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. » Lesen

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