Einwurf

Gute Ansätze für den Digitalisierungsschub

Nun ist es also da, das Digital-Gesetz, und zwar als Referentenentwurf, der am 1. August 2023 in die Fachanhörung beim Bundesministerium für Gesundheit ging. Gut so, denn in keinem anderen Bereich des deutschen Gesundheitswesens besteht derartiger Nachholbedarf wie bei der Digitalisierung. Umso erfreulicher ist es, dass sich der Entwurf stark an der im Frühjahr vorgestellten Digitalstrategie orientiert, die unter Beteiligung vieler Stakeholder – wie auch des vdek – entwickelt wurde.

Ein wichtiger Inhalt ist das lang erwartete Opt-out-Verfahren bei der elektronischen Patientenakte (ePA), das bis Anfang 2025 umgesetzt sein soll und damit die Krankenkassen sicherlich vor Herausforderungen stellt. Der eingeschlagene Weg ist dennoch richtig, denn nur mit einer Widerspruchslösung, auch für das Speichern und Abrufen von Informationen, kann die ePA eine kritische Masse erreichen und möglichst vielen Versicherten echte Versorgungsverbesserungen bringen. Die Ersatzkassen haben sich in den letzten Jahren immer wieder dafür ausgesprochen, dass dabei zuerst die Anwendungen entwickelt werden sollten, von denen die Patient:innen und alle an ihrer Versorgung Beteiligten am meisten profitieren. Ein digitales Medikationsmanagement, das die Verordnungen aus dem E-Rezept automatisch berücksichtigt und dabei helfen kann, die Therapiesicherheit zu steigern, ist der richtige erste Schritt. Mit der endlich geplanten Möglichkeit, E-Rezepte auch über die ePA-App einzulösen, können diese Anwendungen zu einer Komplettlösung für digitales Gesundheitsmanagement werden.

Portraitbild vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner

Damit das alles am Ende in Arztpraxis, Apotheke und Krankenhaus auch funktioniert, müssen die Softwareanbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Denn nichts ist frustrierender als digitale Prozesse, die vor Ort unnötig kompliziert sind oder überhaupt nicht funktionieren. Deshalb ist die vorgesehene Zertifizierungspflicht für IT-Systeme ein entscheidender Schritt.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek

Sicherlich gibt es im Gesetzentwurf auch einige Regelungen, die angepasst werden sollten wie die sogenannte „assistierte Telemedizin“ in Apotheken – eine Idee, die zunächst einmal in Regionen mit konkretem Versorgungsbedarf erprobt werden sollte, bevor sie über das ganze Land ausgerollt wird. Oder geplante Parallelstrukturen durch zusätzliche „digitale“ DMP, statt die bestehenden Behandlungsprogramme mit digitalen Elementen zu verbessern. Insgesamt aber hat der Gesetzentwurf das Potenzial, die digitale Gesundheitsversorgung in den Alltag der Versicherten zu integrieren.

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