Die Honorarverhandlungen Ärzte fanden unter dem Eindruck der schwierigen Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) statt. Trotzdem gelang am Ende eine Einigung.
![Symbolbild: angespannte Finanzsituation Symbolbild: angespannte Finanzsituation](/content/dam/vdeksite/magazin/img_2024_06/GettyImages-148124149.jpg.thumb.1280.1280.png)
Als Anfang August 2024 die Beratungen im Bewertungsausschuss Ärzte zwischen GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) begonnen hatten, war allen Beteiligten klar, dass es langwierige Verhandlungen werden könnten. Im Mittelpunkt stand, wie in jedem Jahr, die Anpassung des Orientierungswertes, der die Entwicklung der Kosten in den Arztpraxen widerspiegelt. Betrachtet wurde dabei der Zeitraum 2022 und 2023 – also eine Phase, in der die Inflation aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine besonders stark war. Außerdem hatten GKV und KBV vereinbart, auch die Anfang 2024 abgeschlossenen Tarifsteigerungen bei den Medizinischen Fachangestellten bereits beim Orientierungswert für 2025 zu berücksichtigen, damit die Arztpraxen für diese zusätzlichen Ausgaben frühzeitig einen Ausgleich erhalten.
Gleichzeitig war klar, dass aufgrund der schwierigen Finanzlage der Krankenkassen nur wenig Spielraum für Honorarsteigerungen bestand – zum einen aufgrund der Ausgabensteigerungen im stationären Bereich und bei den Arzneimitteln, aber auch aufgrund der für 2025 geplanten Gesetzesvorhaben wie der im Raum stehenden Entbudgetierung bei den Hausärzten mit zusätzlichen 500 Millionen Euro Mehrkosten.
Eine Einigung war somit absolut keine Selbstverständlichkeit. Gleichzeitig war jedoch erkennbar, dass beide Seiten die Verhandlungen ernsthaft und sachlich führten. Dazu trug auch bei, dass die ursprünglichen Forderungen der KBV mit 5,9 Prozent und das erste Angebot der Kassenseite von 1,6 Prozent zwar weit auseinander lagen, aber dennoch eine Grundlage für konstruktive Verhandlungen geboten haben.
So konnte schließlich am 16. September 2024 ein Kompromiss erzielt werden: Zum 1. Januar 2025 steigt der Orientierungswert um 3,85 Prozent – und damit um denselben Prozentwert wie im Vorjahr. Damit gleichen die Beitragszahlenden die höheren Kosten in der GKV mit zusätzlichen Honoraren von etwa 1,7 Milliarden Euro aus. Ein Ergebnis, das beide Seiten vor Herausforderungen stellt, aber dennoch zu bewältigen ist. Auf dieser Grundlage haben im Anschluss die regionalen Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen begonnen, die bereits in einigen Bundesländern erfolgreich abgeschlossen werden konnten.